Existenzminimum im Steuerrecht
Das Existenzminimum im Steuerrecht ist der Teil des Einkommens, den der Staat zur Sicherung eines menschenwürdigen Lebens nicht durch Einkommensteuer entziehen darf. Es umfasst den notwendigen Bedarf für Ernährung, Kleidung, Unterkunft, Heizung, Gesundheit und ein Mindestmaß sozialer Teilhabe. Verfassungsrechtliche Grundlagen sind Menschenwürde, Sozialstaatsprinzip und allgemeiner Gleichheitssatz. Der Gesetzgeber setzt die Verschonung vor allem durch den…