Strafrecht

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    Eröffnungsbeschluss

    Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der nach Abschluss des Zwischenverfahrens das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Das Gericht erlässt ihn, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Der Beschluss bezeichnet die zugelassene Anklage und das zuständige Gericht. Er legt den Verfahrensgegenstand fest,…

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    Strafklageverbrauch

    Strafklageverbrauch bedeutet, dass eine Tat nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Sachentscheidung grundsätzlich nicht erneut zum Gegenstand eines Strafverfahrens und einer Bestrafung gemacht werden darf. Er folgt aus dem Verbot mehrfacher Bestrafung in Artikel 103 Absatz 3 GG. Maßgeblich ist der prozessuale Tatbegriff, der den einheitlichen geschichtlichen Vorgang erfasst, nicht nur die rechtliche Bezeichnung im ersten Urteil….

  • Ersatzfreiheitsstrafe

    Die Ersatzfreiheitsstrafe tritt nach § 43 StGB an die Stelle einer uneinbringlichen Geldstrafe. Sie ist keine zusätzliche Sanktion neben der Geldstrafe, sondern deren gesetzliches Vollstreckungssurrogat. Nach geltendem Recht entsprechen zwei Tagessätze einem Tag Ersatzfreiheitsstrafe; ihr Mindestmaß beträgt einen Tag. Vollstreckt wird nur, soweit die Geldstrafe nicht bezahlt oder anderweitig erledigt ist. Zahlung, bewilligte Raten und…

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    Einspruch gegen Strafbefehl

    Der Einspruch gegen Strafbefehl ist der Rechtsbehelf, mit dem der Angeklagte verhindert, dass ein Strafbefehl ohne Hauptverhandlung rechtskräftig wird. Er muss grundsätzlich innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle beim erlassenden Gericht eingelegt werden. Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte, etwa die Rechtsfolgen oder die Höhe der Tagessätze, beschränkt werden….

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    Verbot der Doppelbestrafung

    Das Verbot der Doppelbestrafung besagt, dass niemand wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals bestraft werden darf. Es ist in Artikel 103 Absatz 3 GG verankert und schützt sowohl vor erneuter Bestrafung als auch grundsätzlich vor einem weiteren Strafverfahren nach rechtskräftigem Abschluss. Entscheidend ist die Identität der Tat im prozessualen Sinn. Die Garantie schließt…

  • Bewährungszeit

    Die Bewährungszeit ist der gerichtlich festgesetzte Zeitraum, in dem sich der Verurteilte nach Aussetzung einer Freiheitsstrafe oder eines Strafrests bewähren muss. Bei einer Strafaussetzung nach § 56 StGB beträgt sie gemäß § 56a StGB mindestens zwei und höchstens fünf Jahre und beginnt mit Rechtskraft der Aussetzungsentscheidung. Währenddessen können Auflagen, Weisungen und Bewährungshilfe gelten. Der bloße…

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    Verständigung im Strafverfahren

    Die Verständigung im Strafverfahren ist eine gesetzlich geregelte Absprache zwischen Gericht, Staatsanwaltschaft und Angeklagtem über den weiteren Verfahrensablauf und mögliche Rechtsfolgen. Das Gericht kann hierfür eine Ober- und Untergrenze der Strafe nennen; Schuldspruch und Maßregeln dürfen nicht Gegenstand der Verständigung sein. Ein Geständnis soll regelmäßig Bestandteil sein. Aufklärungspflicht, freie richterliche Überzeugung und Transparenzanforderungen bleiben bestehen….

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    Selbstbelastungsfreiheit

    Selbstbelastungsfreiheit ist das Recht eines Beschuldigten, nicht aktiv an seiner eigenen strafrechtlichen Überführung mitwirken zu müssen. Er darf zur Sache schweigen und grundsätzlich nicht durch Zwang, Täuschung oder unzulässige Methoden zu einer Aussage veranlasst werden. Aus seinem Schweigen dürfen keine nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Der Grundsatz nemo tenetur se ipsum accusare ist Bestandteil eines fairen,…

  • Bewährungsweisung

    Eine Bewährungsweisung ist eine gerichtliche Anordnung zur Lebensführung des Verurteilten während der Bewährungszeit. Sie soll ihm helfen, künftig keine Straftaten zu begehen, und darf keine unzumutbaren Anforderungen stellen. Weisungen können sich etwa auf Aufenthalt, Arbeit, Meldepflichten, Kontakte oder bestimmte Gegenstände beziehen. Körperlich eingreifende Heilbehandlungen, Entziehungskuren oder ein Aufenthalt in einer geeigneten Einrichtung setzen die gesetzlich…

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    Haftgrund

    Ein Haftgrund ist ein gesetzlich bestimmter Umstand, der neben dringendem Tatverdacht die Anordnung von Untersuchungshaft rechtfertigen kann. Zu den allgemeinen Haftgründen zählen Flucht, Fluchtgefahr und Verdunkelungsgefahr; bei bestimmten Delikten kommt Wiederholungsgefahr hinzu. In besonderen schweren Tatkonstellationen gelten ergänzende Regeln. Der Haftgrund muss auf konkreten Tatsachen beruhen. Untersuchungshaft bleibt unzulässig, wenn sie außer Verhältnis zur Bedeutung…