Strafrecht

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    Einstellung wegen Geringfügigkeit

    Die Einstellung wegen Geringfügigkeit nach § 153 StPO erlaubt, bei einem Vergehen von der Strafverfolgung abzusehen, wenn die mögliche Schuld des Täters gering wäre und kein öffentliches Interesse an der Verfolgung besteht. Vor Anklageerhebung entscheidet grundsätzlich die Staatsanwaltschaft, regelmäßig mit Zustimmung des zuständigen Gerichts; in gesetzlich bestimmten einfachen Fällen ist diese Zustimmung entbehrlich. Nach Anklageerhebung…

  • Besonders schwerer Fall

    Ein besonders schwerer Fall liegt vor, wenn Tat und Schuld nach einer Gesamtwürdigung erheblich über dem Durchschnitt des Grundtatbestands liegen und deshalb der gesetzlich vorgesehene erhöhte Strafrahmen anzuwenden ist. Das Gesetz kann hierfür Regelbeispiele nennen, deren Verwirklichung eine entsprechende Indizwirkung entfaltet. Diese Wirkung ist widerlegbar. Auch ohne benanntes Beispiel kann ein vergleichbar gewichtiger unbenannter Fall…

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    Nachträgliche Gesamtstrafenbildung

    Die nachträgliche Gesamtstrafenbildung verbindet eine neue Verurteilung mit einer früheren rechtskräftigen Strafe, wenn die neue Tat vor der früheren Verurteilung begangen wurde und die frühere Strafe noch nicht vollständig vollstreckt, verjährt oder erlassen ist. Das Gericht löst die frühere Gesamtstrafe gegebenenfalls auf, bestimmt die maßgeblichen Einzelstrafen und bildet nach den allgemeinen Regeln eine neue Gesamtstrafe….

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    Opportunitätsprinzip

    Das Opportunitätsprinzip erlaubt den Strafverfolgungsbehörden, in gesetzlich geregelten Ausnahmefällen trotz bestehenden Tatverdachts von der Verfolgung einer Straftat abzusehen oder ein Verfahren einzustellen. Es durchbricht das grundsätzlich geltende Legalitätsprinzip und eröffnet kein freies Belieben. Voraussetzungen, Zuständigkeiten und erforderliche Zustimmungen ergeben sich aus der Strafprozessordnung, etwa bei geringer Schuld, fehlendem öffentlichen Interesse oder gegen Erfüllung von Auflagen….

  • Gesamtstrafe

    Eine Gesamtstrafe fasst mehrere verwirkte Einzelstrafen zu einer einheitlichen Strafe zusammen, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen der Tatmehrheit oder einer nachträglichen Einbeziehung vorliegen. Sie wird nicht durch bloßes Addieren gebildet. Ausgangspunkt ist die höchste Einzelstrafe; diese Einsatzstrafe wird unter zusammenfassender Würdigung der Taten und der Person des Täters angemessen erhöht. Die Gesamtstrafe muss über der höchsten…

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    Zäsurwirkung

    Zäsurwirkung bezeichnet die zeitliche Trennwirkung einer früheren strafgerichtlichen Verurteilung für die Gesamtstrafenbildung. Taten, die vor dieser Entscheidung begangen wurden, können bei erfüllten weiteren Voraussetzungen mit der früheren Strafe zusammengeführt werden; spätere Taten grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist regelmäßig das Datum des ersten Urteils, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zäsur…

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    Legalitätsprinzip

    Das Legalitätsprinzip verpflichtet die Staatsanwaltschaft, wegen aller verfolgbaren Straftaten einzuschreiten, sobald zureichende tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, und den Sachverhalt objektiv zu erforschen. Bei hinreichendem Tatverdacht ist grundsätzlich öffentliche Klage zu erheben. Das Prinzip sichert Gleichbehandlung und bindet Strafverfolgung an Recht und Gesetz. Ausnahmen sind nur aufgrund gesetzlicher Opportunitätsvorschriften zulässig. Auch Polizeibehörden müssen im Rahmen ihrer Aufgaben…

  • Einheitsjugendstrafe

    Die Einheitsjugendstrafe ist die im Jugendstrafrecht gebildete einheitliche Jugendstrafe für mehrere Straftaten eines Jugendlichen oder Heranwachsenden, über die gleichzeitig entschieden wird. Anders als im allgemeinen Strafrecht werden grundsätzlich keine Einzelstrafen festgesetzt und anschließend zusammengezogen. Das Jugendgericht bestimmt vielmehr eine einheitliche Rechtsfolge unter erzieherischer Gesamtwürdigung. Dabei muss es die Persönlichkeit, den Entwicklungsstand, die Tatursachen und sämtliche…

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    Eröffnungsbeschluss

    Der Eröffnungsbeschluss ist die gerichtliche Entscheidung, mit der nach Abschluss des Zwischenverfahrens das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage zur Hauptverhandlung zugelassen wird. Das Gericht erlässt ihn, wenn der Angeschuldigte nach dem Ergebnis des vorbereitenden Verfahrens einer Straftat hinreichend verdächtig erscheint. Der Beschluss bezeichnet die zugelassene Anklage und das zuständige Gericht. Er legt den Verfahrensgegenstand fest,…

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    Strafklageverbrauch

    Strafklageverbrauch bedeutet, dass eine Tat nach einer rechtskräftigen strafgerichtlichen Sachentscheidung grundsätzlich nicht erneut zum Gegenstand eines Strafverfahrens und einer Bestrafung gemacht werden darf. Er folgt aus dem Verbot mehrfacher Bestrafung in Artikel 103 Absatz 3 GG. Maßgeblich ist der prozessuale Tatbegriff, der den einheitlichen geschichtlichen Vorgang erfasst, nicht nur die rechtliche Bezeichnung im ersten Urteil….