Strafrecht

  • Phishing

    Phishing ist der Versuch, durch gefälschte Nachrichten, Webseiten oder Anrufe Zugangsdaten, Zahlungsinformationen oder andere vertrauliche Daten zu erlangen. Täter geben sich häufig als Bank, Behörde oder bekannter Dienst aus. Strafrechtlich kommen insbesondere Ausspähen von Daten, Computerbetrug, Betrug und Fälschungsdelikte in Betracht. Zivilrechtlich ist zu klären, wer nicht autorisierte Zahlungen trägt und ob Sicherheits- sowie Sorgfaltspflichten…

  • Ransomware

    Ransomware ist Schadsoftware, die Daten oder Systeme sperrt, verschlüsselt oder mit Veröffentlichung droht, um Lösegeld zu erpressen. Angriffe können Computersabotage, Datenveränderung, Ausspähen von Daten und Erpressung verwirklichen. Unternehmen treffen zudem Melde-, Datenschutz- und IT-Sicherheitspflichten. Wichtig sind Beweissicherung, Krisenmanagement, Wiederherstellung, Information zuständiger Stellen und Prüfung einer Datenschutzverletzung. Lösegeldzahlungen können weitere rechtliche und praktische Risiken verursachen. Digitale…

  • Computerbetrug

    Computerbetrug ist die Schädigung fremden Vermögens durch Beeinflussung eines Datenverarbeitungsvorgangs in Bereicherungsabsicht. § 263a StGB erfasst insbesondere unrichtige Programmgestaltung, Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, unbefugte Datenverwendung und sonst unbefugte Einwirkung auf den Ablauf. Die Vorschrift schließt Strafbarkeitslücken, wenn kein Mensch unmittelbar getäuscht wird. Versuch, Beteiligung und besonders schwere Fälle können ebenfalls strafbar sein. Digitale Beweissicherung…

  • Ausspähen von Daten

    Ausspähen von Daten ist nach § 202a StGB das unbefugte Verschaffen besonders gesicherter Daten, die nicht für den Täter bestimmt sind. Erforderlich ist die Überwindung einer Zugangssicherung, etwa Passwort, Verschlüsselung oder technische Schutzbarriere. Geschützt wird die formelle Verfügungsbefugnis über Daten. Bloßes Lesen frei zugänglicher Informationen genügt nicht. Vorbereitungshandlungen, Datenhehlerei und weitere Delikte können daneben einschlägig…

  • Abfangen von Daten

    Abfangen von Daten ist nach § 202b StGB das unbefugte Erlangen nicht für den Täter bestimmter Daten aus einer nichtöffentlichen Datenübermittlung oder elektromagnetischen Abstrahlung. Erfasst wird insbesondere das heimliche Mitschneiden laufender Kommunikation. Anders als beim Ausspähen steht nicht der gespeicherte Datenbestand, sondern der Übertragungsvorgang im Mittelpunkt. Technische Werkzeuge, Vorbereitungshandlungen und Weiterverwendung können weitere Strafnormen erfüllen….

  • Computersabotage

    Computersabotage ist die erhebliche Störung einer Datenverarbeitung, die für einen anderen von wesentlicher Bedeutung ist. § 303b StGB erfasst unter anderem Datenveränderung, Eingabe oder Übermittlung von Daten sowie Zerstörung oder Beschädigung von Anlagen und Datenträgern. Für Unternehmen oder Behörden gelten qualifizierte Strafrahmen. Entscheidend sind Wesentlichkeit, erhebliche Störung, Tathandlung und Vorsatz. Auch verteilte Überlastungsangriffe können den…

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    Recht am eigenen Wort

    Das Recht am eigenen Wort ist eine Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG. Es schützt die Selbstbestimmung darüber, ob das eigene gesprochene Wort technisch aufgezeichnet wird und wer unmittelbar an einer Äußerung teilhat. Der Schutz besteht unabhängig davon, ob der Gesprächsinhalt besonders privat ist….

  • Direkter Vorsatz

    Direkter Vorsatz bezeichnet das sichere Wissen des Täters, dass er den gesetzlichen Tatbestand verwirklichen wird. Der Begriff gehört zum Allgemeinen Teil des Strafrechts und bestimmt Voraussetzungen, Zurechnung oder persönliche Verantwortlichkeit einer Straftat. Seine genaue Einordnung entscheidet häufig darüber, ob und wegen welcher Beteiligungs- oder Begehungsform ein Täter strafbar ist. Maßgeblich sind das Strafgesetzbuch und die…

  • Echtes Unterlassungsdelikt

    Ein echtes Unterlassungsdelikt ist ein Straftatbestand, dessen gesetzlich beschriebenes Unrecht gerade im Nichtvornehmen einer gebotenen Handlung liegt. Die Strafbarkeit folgt unmittelbar aus dem besonderen Tatbestand und nicht erst aus § 13 StGB. Deshalb ist grundsätzlich keine besondere Garantenstellung erforderlich. Der Täter muss jedoch Normadressat sein, die verlangte Handlung tatsächlich vornehmen können und sie pflichtwidrig unterlassen….

  • Pflichtwidrigkeitszusammenhang

    Der Pflichtwidrigkeitszusammenhang ist bei Fahrlässigkeitsdelikten gegeben, wenn der tatbestandliche Erfolg gerade auf der Verletzung der maßgeblichen Sorgfaltspflicht beruht. Dazu wird der tatsächliche Verlauf mit einem pflichtgemäßen Alternativverhalten verglichen. Wäre der konkrete Erfolg auch bei rechtmäßigem Verhalten mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eingetreten, darf er der Pflichtverletzung grundsätzlich nicht zugerechnet werden. Bleibt zweifelhaft, ob pflichtgemäßes Verhalten…