Numerus clausus
Numerus clausus bezeichnet die zahlenmäßige Beschränkung der Zulassung zu einem Studiengang, wenn weniger Studienplätze als geeignete Bewerber vorhanden sind. Die Vergabe muss auf gesetzlicher Grundlage nach transparenten, sachgerechten und chancengleichen Kriterien erfolgen. Der Numerus clausus ist keine vorab feststehende einheitliche Abiturnote; die tatsächliche Auswahlgrenze ergibt sich regelmäßig aus Bewerberzahl, vorhandener Kapazität und den jeweils geltenden…