Verbotenes Kraftfahrzeugrennen
Ein verbotenes Kraftfahrzeugrennen ist nach § 315d StGB das nicht erlaubte Ausrichten oder Durchführen eines Kraftfahrzeugrennens, die Teilnahme als Kraftfahrzeugführer oder eine sogenannte Alleinfahrt: Der Fahrer bewegt sich dabei mit nicht angepasster Geschwindigkeit grob verkehrswidrig und rücksichtslos fort, um eine nach den Umständen höchstmögliche Geschwindigkeit zu erreichen. Gefährdet die Fahrt Menschen oder bedeutende fremde Sachen…