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Fahrerlaubnis

Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Erlaubnis, auf öffentlichen Straßen Kraftfahrzeuge einer bestimmten Klasse zu führen. Sie ist vom Führerschein zu unterscheiden: Die Fahrerlaubnis ist die rechtliche Berechtigung, der Führerschein lediglich das Dokument zu ihrem Nachweis. Erteilung, Klassen, Auflagen, Beschränkungen und Entziehung richten sich vor allem nach § 2 StVG und der Fahrerlaubnis-Verordnung. Ohne die erforderliche Fahrerlaubnis ein Kraftfahrzeug zu führen, ist nach § 21 StVG strafbar.

Fahrerlaubnis und Führerschein

Der Führerschein verkörpert nicht die Erlaubnis selbst. Wer das Dokument zu Hause vergessen hat, verliert dadurch seine Fahrerlaubnis nicht. Umgekehrt darf ein Fahrer nach wirksamer Entziehung nicht weiterfahren, selbst wenn er den Führerschein noch besitzt. Diese Unterscheidung ist insbesondere für den Straftatbestand des Fahrens ohne Fahrerlaubnis entscheidend.

Voraussetzungen der Erteilung

Nach § 2 StVG wird die Fahrerlaubnis für bestimmte Fahrzeugklassen erteilt. Der Bewerber muss insbesondere seinen ordentlichen Wohnsitz im Inland haben, das vorgeschriebene Mindestalter erreichen, zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet und befähigt sein, Erste Hilfe leisten können und darf grundsätzlich keine entsprechende EU- oder EWR-Fahrerlaubnis besitzen.

Eignung und Befähigung

Fahreignung bezeichnet die körperlichen und geistigen Voraussetzungen sowie das Fehlen erheblicher oder wiederholter Verstöße, die die Eignung ausschließen. Bestehen begründete Zweifel, kann die Behörde nach Maßgabe der Fahrerlaubnis-Verordnung ein ärztliches Gutachten oder eine Medizinisch-Psychologische Untersuchung (MPU) verlangen. Befähigung meint demgegenüber die erforderlichen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten; sie wird regelmäßig durch theoretische und praktische Prüfung nachgewiesen.

Auflagen, Beschränkungen und Entziehung

Die Fahrerlaubnis kann auf bestimmte Klassen oder Fahrzeuge beschränkt und mit Auflagen verbunden werden, etwa mit der Pflicht, eine Sehhilfe zu tragen. Erweist sich der Inhaber als ungeeignet, muss die Fahrerlaubnisbehörde die Erlaubnis nach den gesetzlichen Voraussetzungen entziehen. Auch ein Strafgericht kann bei einer rechtswidrigen Tat im Zusammenhang mit dem Führen eines Kraftfahrzeugs die Entziehung der Fahrerlaubnis anordnen. Mit Wirksamkeit der Entziehung erlischt die Berechtigung.

Abgrenzung zum Fahrverbot

Ein Fahrverbot untersagt das Führen von Kraftfahrzeugen nur für einen begrenzten Zeitraum; die Fahrerlaubnis als solche bleibt bestehen. Nach einer Entziehung muss sie dagegen neu erteilt werden. Der umgangssprachliche Ausdruck Führerscheinentzug kann beide Situationen verdecken und sollte deshalb rechtlich präzisiert werden.

Beispiel

Ein Autofahrer wird kontrolliert und kann seinen Führerschein nicht vorzeigen, weil er ihn zu Hause vergessen hat. Seine Fahrerlaubnis besteht fort; er fährt daher nicht ohne Fahrerlaubnis. Wurde ihm die Fahrerlaubnis zuvor bestandskräftig entzogen, macht ihn der noch in seiner Brieftasche befindliche Führerschein dagegen nicht fahrberechtigt. Fährt er dennoch, kommt eine Strafbarkeit nach § 21 StVG in Betracht.

FAQ

Ist Fahrerlaubnis dasselbe wie Führerschein?

Nein. Die Fahrerlaubnis ist die Berechtigung, der Führerschein ihr amtlicher Nachweis.

Wann darf die Behörde ein MPU-Gutachten verlangen?

Nur auf gesetzlicher Grundlage und bei Tatsachen, die nach der Fahrerlaubnis-Verordnung begründete Eignungszweifel auslösen.

Erlischt die Fahrerlaubnis während eines Fahrverbots?

Nein. Sie bleibt bestehen, darf während der Verbotsfrist aber nicht ausgeübt werden.

Quellen und Vertiefung

Die Einzelheiten regeln das Straßenverkehrsgesetz und die Fahrerlaubnis-Verordnung. Weitere fachliche Einordnungen zum Verkehrsstrafrecht finden sich bei verkehrsrecht-faq.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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