Willenserklärung
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf eine Rechtsfolge gerichteten Willens.
Eine Willenserklärung ist die Äußerung eines auf eine Rechtsfolge gerichteten Willens.
Ein Angebot ist eine empfangsbedürftige Willenserklärung, die einem anderen den Abschluss eines Vertrags so bestimmt anträgt, dass nur noch seine Zustimmung erforderlich ist.
Ein Vertrag ist ein Rechtsgeschäft, das durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande kommt.
Ein Rechtsgeschäft besteht aus mindestens einer Willenserklärung und ist auf eine bestimmte Rechtsfolge gerichtet.
Geschäftsfähigkeit ist die Fähigkeit, Rechtsgeschäfte selbstständig wirksam vorzunehmen.
Rechtsfähigkeit ist die Fähigkeit, Träger von Rechten und Pflichten zu sein.
Eine juristische Person ist eine rechtlich verselbstständigte Organisation, die selbst Rechte und Pflichten haben kann.
Eine natürliche Person ist jeder Mensch als Träger von Rechten und Pflichten.
Zivilrecht regelt die Rechtsbeziehungen rechtlich gleichgeordneter Personen untereinander.
Das Bürgerliche Gesetzbuch ist die zentrale Kodifikation des deutschen Privatrechts.