Erhaltungsrücklage
Erhaltungsrücklage Erhaltungsrücklage ist das von der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer angesparte Vermögen zur Finanzierung künftiger Erhaltungsmaßnahmen am gemeinschaftlichen Eigentum. Ihre angemessene Ansammlung gehört regelmäßig zu ordnungsmäßiger Verwaltung. Höhe und Zuführung werden durch Beschluss festgelegt und über das Hausgeld finanziert. Die Rücklage gehört zum Gemeinschaftsvermögen, nicht anteilig den einzelnen Eigentümern. Beim Verkauf einer Wohnung verbleibt der wirtschaftlich…