Zivilrecht

  • Vaterschaftsanerkennung

    Die Vaterschaftsanerkennung ist die formgebundene Erklärung eines Mannes, rechtlicher Vater eines Kindes sein zu wollen, wenn keine andere rechtliche Vaterschaft besteht. Sie bedarf grundsätzlich der Zustimmung der Mutter und muss öffentlich beurkundet werden, etwa beim Jugendamt, Standesamt oder Notar. Eine Anerkennung ist bereits vor der Geburt möglich. Sie begründet rechtliche Abstammung, ersetzt aber weder automatisch…

  • Vaterschaftsanfechtung

    Die Vaterschaftsanfechtung ist das gerichtliche Verfahren, mit dem eine bestehende rechtliche Vaterschaft unter gesetzlichen Voraussetzungen beseitigt werden kann. Anfechtungsberechtigt sind nur die gesetzlich bestimmten Personen, insbesondere der rechtliche Vater, die Mutter, das Kind und unter engen Voraussetzungen der biologische Vater. Es gelten Fristen und besondere familiengerichtliche Verfahrensregeln. Eine erfolgreiche Anfechtung wirkt grundsätzlich auf den Zeitpunkt…

  • Bindungstoleranz

    Bindungstoleranz bezeichnet im Familienrecht die Fähigkeit und Bereitschaft eines Elternteils, die Beziehung des Kindes zum anderen Elternteil und zu weiteren wichtigen Bezugspersonen zu akzeptieren und zu fördern. Sie ist ein Kriterium bei Entscheidungen über elterliche Sorge, Aufenthalt und Umgang. Maßgeblich bleibt das Kindeswohl. Fehlende Bindungstoleranz kann problematisch sein, rechtfertigt für sich allein aber nicht automatisch…

  • Residenzmodell

    Das Residenzmodell ist ein Betreuungsmodell nach der Trennung der Eltern, bei dem das Kind seinen gewöhnlichen Lebensmittelpunkt überwiegend bei einem Elternteil hat und mit dem anderen regelmäßig Umgang pflegt. Der betreuende Elternteil leistet typischerweise Naturalunterhalt, der andere grundsätzlich Barunterhalt. Das Modell sagt nicht zwingend etwas über das gemeinsame Sorgerecht aus. Ausgestaltung und Umgangszeiten richten sich…

  • Wechselmodell

    Das Wechselmodell ist eine Betreuungsform, bei der ein Kind nach der Trennung seiner Eltern in beiden Haushalten annähernd gleichwertig betreut wird. Entscheidend ist nicht eine mathematisch exakt hälftige Zeitaufteilung, sondern eine wesentliche Mitverantwortung beider Eltern für Alltag und Versorgung. Das Wechselmodell setzt eine tragfähige Organisation voraus und muss dem Kindeswohl entsprechen. Es beeinflusst Alltagsentscheidungen und…

  • Umgangspflegschaft

    Die Umgangspflegschaft ist eine familiengerichtliche Maßnahme zur Durchführung einer Umgangsregelung, wenn die betreuende Person ihre Pflicht zur Ermöglichung des Umgangs dauerhaft oder wiederholt erheblich verletzt. Der Umgangspfleger erhält einen begrenzten Wirkungskreis und darf insbesondere die Herausgabe des Kindes zur Durchführung des Umgangs verlangen sowie den Aufenthalt für die Umgangsdauer bestimmen. Die Maßnahme greift in die…

  • Umgangsausschluss

    Ein Umgangsausschluss ist die familiengerichtliche Untersagung des Kontakts zwischen einem Kind und einem grundsätzlich umgangsberechtigten Elternteil oder einer anderen Bezugsperson. Weil Umgang regelmäßig dem Kindeswohl dient und familiäre Beziehungen grundrechtlich geschützt sind, ist der Ausschluss nur unter strengen Voraussetzungen zulässig. Für einen längerfristigen oder dauerhaften Ausschluss muss andernfalls eine konkrete Gefährdung der körperlichen oder seelischen…

  • Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten

    Die Entscheidungsbefugnis in Alltagsangelegenheiten erlaubt dem Elternteil, bei dem sich ein Kind gewöhnlich aufhält, häufig vorkommende Entscheidungen ohne Zustimmung des mitsorgeberechtigten Elternteils zu treffen. Voraussetzung ist gemeinsames Sorgerecht bei getrennt lebenden Eltern. Alltagsangelegenheiten haben regelmäßig keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes. Fragen von erheblicher Bedeutung müssen dagegen grundsätzlich gemeinsam entschieden werden. Das…

  • Kindeswohl

    Das Kindeswohl ist der zentrale Bewertungsmaßstab des Kindschaftsrechts. Es bezeichnet die Gesamtheit der Bedingungen, die eine gesunde körperliche, geistige, seelische und soziale Entwicklung des Kindes fördern. Bei gerichtlichen und elterlichen Entscheidungen sind insbesondere Bindungen, Kontinuität, Erziehungsfähigkeit, Fördermöglichkeiten, Schutz vor Gefahren und der altersangemessen gewichtete Kindeswille zu berücksichtigen. Das Kindeswohl ist keine starre Formel, sondern verlangt…

  • Kindeswohlgefährdung

    Eine Kindeswohlgefährdung liegt vor, wenn für das körperliche, geistige oder seelische Wohl eines Kindes eine gegenwärtige Gefahr besteht, bei deren Fortdauer mit erheblicher Schädigung zu rechnen ist. Sind Eltern nicht bereit oder in der Lage, die Gefahr abzuwenden, muss das Familiengericht die erforderlichen und verhältnismäßigen Schutzmaßnahmen treffen. Eingriffe in die elterliche Sorge reichen von konkreten…