Zivilrecht

  • Erbe

    Ein Erbe ist die Person, auf die das Vermögen des Erblassers mit dessen Tod im Wege der Gesamtrechtsnachfolge übergeht. Er tritt grundsätzlich unmittelbar in die vererblichen Rechte und Pflichten des Verstorbenen ein. Die Erbenstellung kann auf Testament, Erbvertrag oder gesetzlicher Erbfolge beruhen. Sind mehrere Personen berufen, werden sie Miterben und bilden bis zur Auseinandersetzung des…

  • Gewährleistung

    Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung eines Schuldners dafür, dass eine geschuldete Leistung bei Gefahrübergang frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Besonders bekannt ist die kaufrechtliche Gewährleistung. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer insbesondere Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Davon zu unterscheiden ist eine freiwillige Garantie. Gewährleistungsrechte…

  • Sachmangel

    Ein Sachmangel liegt vor, wenn eine Sache bei Gefahrübergang nicht den subjektiven, objektiven oder Montageanforderungen entspricht. Im Kaufrecht ist insbesondere entscheidend, ob sie die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, sich für die vertraglich vorausgesetzte oder gewöhnliche Verwendung eignet und die übliche Beschaffenheit aufweist. Ein Sachmangel löst die gesetzlichen Gewährleistungsrechte aus. Subjektive Anforderungen Die Sache muss insbesondere die…

  • Rücktritt

    Der Rücktritt ist ein Gestaltungsrecht, durch dessen Ausübung ein wirksamer gegenseitiger Vertrag in ein Rückgewährschuldverhältnis umgewandelt wird. Bereits empfangene Leistungen sind grundsätzlich zurückzugewähren und gezogene Nutzungen herauszugeben. Ein Rücktritt setzt einen gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Rücktrittsgrund sowie eine Rücktrittserklärung voraus. Im Leistungsstörungsrecht ist häufig zunächst erfolglos eine Frist zur Leistung oder Nacherfüllung zu setzen. Voraussetzungen…

  • Widerrufsrecht

    Das Widerrufsrecht erlaubt einem Verbraucher, sich innerhalb einer gesetzlichen Frist ohne Angabe von Gründen von bestimmten Verträgen zu lösen. Es besteht insbesondere bei Fernabsatzverträgen und außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen. Der Widerruf erfolgt durch eindeutige Erklärung gegenüber dem Unternehmer. Nach wirksamem Widerruf sind die empfangenen Leistungen grundsätzlich zurückzugewähren. Widerrufsfrist Die Frist beträgt regelmäßig 14 Tage….

  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

    Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Sie vereinfachen standardisierte Geschäfte, unterliegen aber einer besonderen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vertragsbestandteil oder sind unwirksam. Einbeziehung AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn…

  • Kaufvertrag

    Ein Kaufvertrag ist ein gegenseitiger Vertrag, durch den sich der Verkäufer verpflichtet, dem Käufer eine Sache oder ein Recht zu übergeben, zu übereignen und frei von Sach- und Rechtsmängeln zu verschaffen. Der Käufer muss den vereinbarten Kaufpreis zahlen und die Kaufsache abnehmen. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmende Willenserklärungen, Angebot und Annahme, zustande. Hauptpflichten Die…

  • Besitz

    Besitz ist die tatsächliche Herrschaft einer Person über eine Sache. Er entsteht nach § 854 BGB grundsätzlich durch Erlangung der tatsächlichen Gewalt und ist vom Eigentum zu unterscheiden. Der Besitzer muss nicht Eigentümer sein. Das Gesetz schützt Besitz als tatsächliche Zuordnung insbesondere gegen verbotene Eigenmacht und regelt verschiedene Formen unmittelbaren und mittelbaren Besitzes. Besitz und…

  • Übereignung

    Die Übereignung ist die rechtsgeschäftliche Übertragung des Eigentums von einer Person auf eine andere. Bei beweglichen Sachen setzt sie grundsätzlich Einigung über den Eigentumsübergang und Übergabe der Sache voraus. Bei Grundstücken sind Auflassung und Eintragung im Grundbuch erforderlich. Die Übereignung ist nach dem Trennungsprinzip vom zugrunde liegenden Vertrag zu unterscheiden. Bewegliche Sachen Nach § 929…

  • Trennungsprinzip

    Das Trennungsprinzip besagt, dass das schuldrechtliche Verpflichtungsgeschäft und das dingliche Verfügungsgeschäft rechtlich getrennte Rechtsgeschäfte sind. Ein Kaufvertrag verpflichtet beispielsweise zur Übergabe und Übereignung einer Sache, überträgt das Eigentum aber noch nicht selbst. Die Eigentumsübertragung erfolgt durch ein gesondertes dingliches Rechtsgeschäft. Verpflichtungs- und Verfügungsgeschäft Das Verpflichtungsgeschäft begründet einen Anspruch. Das Verfügungsgeschäft wirkt unmittelbar auf ein bestehendes…