Kind als Gewaltzeuge
Ein Kind als Gewaltzeuge ist ein Minderjähriger, der Gewalt gegen einen anderen Menschen miterlebt und dadurch eigenen Schutz- und Unterstützungsbedarf haben kann. Die Istanbul-Konvention verlangt die Berücksichtigung seiner Rechte und Bedürfnisse sowie altersgerechte psychosoziale Beratung. Maßgeblich ist das Kindeswohl. Der Begriff ist weiter als die förmliche Stellung als Zeuge in einem Gerichtsverfahren. Das Gewalthilfegesetz erfasst…