Zivilrecht

  • Selbstbehalt

    Der Selbstbehalt ist der Betrag, der einem Unterhaltspflichtigen trotz seiner Zahlungsverpflichtungen zur Deckung des eigenen Lebensbedarfs verbleiben soll. Er begrenzt die Leistungsfähigkeit und variiert nach Art des Unterhalts, Erwerbstätigkeit und Rang des Berechtigten. Besonders streng sind die Maßstäbe gegenüber minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern. Die in unterhaltsrechtlichen Leitlinien genannten Beträge sind wichtige Orientierungspunkte, ersetzen aber…

  • Düsseldorfer Tabelle

    Die Düsseldorfer Tabelle ist eine von den Oberlandesgerichten unter Federführung des Oberlandesgerichts Düsseldorf entwickelte Leitlinie zur Bemessung des Kindesunterhalts. Sie ordnet den monatlichen Bedarf minderjähriger und volljähriger Kinder nach Alter und bereinigtem Nettoeinkommen des Pflichtigen. Die Tabelle ist kein Gesetz, wird von Gerichten und Praxis aber bundesweit als wesentliche Orientierung verwendet. Kindergeld, Selbstbehalt, Zahl der…

  • Nachehelicher Unterhalt

    Nachehelicher Unterhalt ist der Unterhalt, den ein geschiedener Ehegatte nach Rechtskraft der Scheidung unter besonderen gesetzlichen Voraussetzungen verlangen kann. Ausgangspunkt ist der Grundsatz der Eigenverantwortung: Jeder Ehegatte soll grundsätzlich selbst für seinen Lebensunterhalt sorgen. Ein Anspruch besteht nur bei einem gesetzlichen Unterhaltstatbestand, etwa wegen Kinderbetreuung, Alters, Krankheit, Erwerbslosigkeit, unzureichender Einkünfte oder Ausbildung. Zusätzlich müssen Bedürftigkeit…

  • Kindesunterhalt

    Kindesunterhalt ist der gesetzliche Anspruch eines Kindes gegen seine Eltern auf Deckung seines gesamten Lebensbedarfs. Er umfasst insbesondere Ernährung, Wohnung, Kleidung, Bildung, Betreuung und angemessene persönliche Bedürfnisse. Leben die Eltern getrennt, erfüllt der betreuende Elternteil seine Pflicht bei minderjährigen Kindern regelmäßig durch Pflege und Erziehung als Naturalunterhalt; der andere leistet grundsätzlich Barunterhalt. Höhe und Leistungsfähigkeit…

  • Barunterhalt

    Barunterhalt ist Unterhalt, der durch regelmäßige Geldzahlungen geleistet wird. Bei getrennt lebenden Eltern schuldet ihn für ein minderjähriges Kind grundsätzlich der Elternteil, der das Kind nicht überwiegend betreut. Der betreuende Elternteil erfüllt seine Unterhaltspflicht meist durch Naturalunterhalt. Die Höhe des Barunterhalts richtet sich insbesondere nach Bedarf, Einkommen, Leistungsfähigkeit, Rang des Berechtigten sowie anzurechnendem Kindergeld und…

  • Naturalunterhalt

    Naturalunterhalt ist Unterhalt, der nicht durch Geldzahlung, sondern durch tatsächliche Versorgung erbracht wird. Dazu gehören insbesondere Wohnung, Nahrung, Kleidung, Pflege, Betreuung und Erziehung. Bei einem minderjährigen Kind erfüllt der Elternteil, bei dem das Kind überwiegend lebt, seine Unterhaltspflicht regelmäßig auf diese Weise. Der andere Elternteil schuldet grundsätzlich Barunterhalt. Beide Leistungsformen sind rechtlich grundsätzlich gleichwertig, können…

  • Unterhaltspflicht

    Eine Unterhaltspflicht ist die gesetzliche oder vertragliche Verpflichtung, den Lebensbedarf eines anderen Menschen ganz oder teilweise zu sichern. Im Familienrecht bestehen Unterhaltspflichten insbesondere zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Ehegatten während der Ehe, Trennung und unter besonderen Voraussetzungen nach der Scheidung. Ein Anspruch setzt regelmäßig Bedürftigkeit des Berechtigten und Leistungsfähigkeit des Pflichtigen voraus. Art,…

  • Gütertrennung

    Die Gütertrennung ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem die Vermögen der Ehegatten vollständig getrennt bleiben und bei Beendigung der Ehe grundsätzlich kein Zugewinnausgleich stattfindet. Sie muss durch notariell beurkundeten Ehevertrag vereinbart oder kann als gesetzliche Folge bestimmter güterrechtlicher Entscheidungen eintreten. Jeder Ehegatte verwaltet sein Vermögen selbst und haftet grundsätzlich nur für eigene Schulden. Erb- und…

  • Gütergemeinschaft

    Die Gütergemeinschaft ist ein vertraglicher Güterstand, bei dem das Vermögen der Ehegatten grundsätzlich gemeinschaftliches Gesamtgut wird. Sie entsteht nur durch notariell beurkundeten Ehevertrag und ist vom gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft zu unterscheiden. Neben dem Gesamtgut können Vorbehaltsgut und Sondergut bestehen. Verwaltung, Haftung und Auseinandersetzung folgen besonderen gesetzlichen Regeln, weshalb die Gütergemeinschaft rechtlich deutlich komplexer als…

  • Anfangsvermögen

    Das Anfangsvermögen ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug seiner Verbindlichkeiten bei Eintritt des Güterstands gehört. Es bildet zusammen mit dem Endvermögen die Grundlage für die Berechnung des Zugewinns. Bestimmte Erwerbe während der Ehe, insbesondere Erbschaften und Schenkungen, werden dem Anfangsvermögen nach gesetzlichen Regeln hinzugerechnet. Der Wert wird grundsätzlich…