Reisepreisminderung
Die Reisepreisminderung ist die gesetzliche Herabsetzung des vereinbarten Preises einer Pauschalreise für die Dauer eines Reisemangels. Nach § 651m BGB vermindert sich der Preis in dem Verhältnis, in dem der tatsächliche Wert der mangelhaften Reise hinter dem Wert einer vertragsgemäßen Reise zurückbleibt. Die Minderung entsteht kraft Gesetzes; eine bereits erfolgte Überzahlung ist zu erstatten. Ihre…