Endvermögen
Das Endvermögen ist im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft das Vermögen, das einem Ehegatten nach Abzug der Verbindlichkeiten bei Beendigung des Güterstands gehört. Es wird dem Anfangsvermögen gegenübergestellt; die positive Differenz bildet grundsätzlich den Zugewinn. Maßgeblicher Stichtag ist je nach Beendigungsgrund unterschiedlich. Bei Scheidung kommt für die Berechnung regelmäßig der Zeitpunkt der Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags besondere…