Prozesshandlung
Prozesshandlung ist eine auf Einleitung, Gestaltung, Förderung oder Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens gerichtete Erklärung oder Verhaltensweise eines Prozessbeteiligten. Dazu gehören Klageerhebung, Anträge, Anerkenntnis, Verzicht, Rechtsmittel und deren Rücknahme. Prozesshandlungen richten sich nach dem Prozessrecht und werden grundsätzlich nach ihrem objektiven Erklärungswert ausgelegt. Sie können einseitig oder mehrseitig sein und unmittelbar prozessuale Wirkungen auslösen. Willensmängel führen anders als im materiellen Recht nur unter engen Voraussetzungen zu Unwirksamkeit oder Widerruflichkeit.
Rechtliche Einordnung
Prozesshandlungen werden in Erwirkungshandlungen und Bewirkungshandlungen unterschieden. Erstere sollen eine gerichtliche Entscheidung herbeiführen, letztere verändern die Prozesslage unmittelbar.
Voraussetzungen und Rechtsfolgen
Erforderlich sind Prozesshandlungsfähigkeit, hinreichende Bestimmtheit und gegebenenfalls die vorgeschriebene Form. Bedingungen sind nur begrenzt zulässig. Ein Widerruf ist meist ausgeschlossen, sobald die prozessuale Wirkung eingetreten ist oder der Gegner schutzwürdig vertraut.
Abgrenzung
Materielle Rechtsgeschäfte gestalten Privatrechtsverhältnisse. Prozesshandlungen wirken im gerichtlichen Verfahren. Ein Prozessvergleich besitzt regelmäßig sowohl prozessuale als auch materiell-rechtliche Elemente.
Beispiel
Der Kläger nimmt die Klage in der mündlichen Verhandlung zurück. Diese Erklärung beendet unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Rechtshängigkeit und löst eine Kostenentscheidung aus.
Häufige Fragen
Gelten die Regeln über Anfechtung wegen Irrtums?
Nur sehr eingeschränkt; die Sicherheit des Verfahrens hat besonderes Gewicht.
Kann eine Prozesshandlung bedingt erklärt werden?
Grundsätzlich nur unter klaren innerprozessualen Bedingungen.
Wie werden unklare Anträge ausgelegt?
Nach ihrem objektiven Sinn unter Berücksichtigung des gesamten Parteivorbringens.
Weiterführende Hinweise
Siehe Prozesshandlungsfähigkeit, Klagerücknahme und Prozessvergleich. Als weiterführende Quellen eignen sich zivilrecht-faq.de, anwaltsrecht-faq.de und der amtliche Text der Zivilprozessordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.