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Kennzeichnung KI-generierter Inhalte

Die Kennzeichnung KI-generierter Inhalte umfasst Pflichten, synthetische oder manipulierte Texte, Bilder, Audio- und Videoaufnahmen als maschinell erzeugt oder verändert erkennbar zu machen. Die KI-Verordnung unterscheidet technische Kennzeichnungspflichten der Anbieter von Offenlegungspflichten bestimmter Betreiber. Ziel ist, Herkunft und Authentizität digitaler Inhalte überprüfbar zu halten. Umfang und Form hängen von Inhalt, Einsatzkontext und Verantwortungsrolle ab; nicht jede gewöhnliche KI-gestützte Bearbeitung muss sichtbar bezeichnet werden.

Technische Kennzeichnung durch Anbieter

Anbieter generativer KI-Systeme müssen nach Art. 50 der KI-Verordnung dafür sorgen, dass synthetische Ausgaben in einem maschinenlesbaren Format gekennzeichnet und als künstlich erzeugt oder verändert erkennbar sind. Die Lösungen sollen wirksam, interoperabel, robust und zuverlässig sein.

Offenlegung durch Betreiber

Deepfakes

Wer ein System einsetzt, um einen Deepfake zu erzeugen oder zu manipulieren, muss grundsätzlich offenlegen, dass der Inhalt künstlich erzeugt oder verändert wurde.

Texte von öffentlichem Interesse

Für KI-generierte Texte, die zur Information der Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse veröffentlicht werden, besteht grundsätzlich ebenfalls eine Offenlegungspflicht. Eine Ausnahme greift insbesondere bei menschlicher Prüfung oder redaktioneller Kontrolle, wenn eine Person die redaktionelle Verantwortung trägt.

Beispiel

Ein Unternehmen veröffentlicht ein täuschend echtes KI-Video einer erfundenen Presseerklärung. Neben der technischen Markierung muss der Betreiber verständlich offenlegen, dass das Video künstlich erzeugt wurde.

Häufige Fragen

Muss jede Bildkorrektur gekennzeichnet werden?

Nein. Standardbearbeitungen, die Eingabedaten oder Aussagegehalt nicht wesentlich verändern, können von der technischen Pflicht ausgenommen sein.

Genügt eine unsichtbare Markierung?

Nicht immer. Technische Markierung und verständliche Offenlegung sind unterschiedliche Pflichten und können nebeneinander gelten.

Gilt die Pflicht bereits unabhängig von Übergangsfristen?

Der konkrete Anwendungszeitpunkt richtet sich nach den gestaffelten Geltungsregeln der KI-Verordnung.

Rechtsquelle

Siehe Art. 50 der Verordnung (EU) 2024/1689.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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