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Empfehlungssystem

Ein Empfehlungssystem ist nach dem DSA ein vollständig oder teilweise automatisiertes System, das auf einer Online-Plattform Informationen vorschlägt oder nach Priorität ordnet. Es bestimmt etwa die Reihenfolge eines Nachrichtenfeeds, von Suchergebnissen, Videos oder Produkten. Plattformen müssen die wichtigsten Parameter solcher Systeme und die Einflussmöglichkeiten des Nutzers verständlich erläutern. Sehr große Plattformen müssen zusätzlich mindestens eine Empfehlungsoption anbieten, die nicht auf Profiling beruht.

Funktion

Empfehlungssysteme wählen aus einer Vielzahl von Inhalten aus. Sie können Nutzerverhalten, Aktualität, Popularität, Standort oder ausdrückliche Präferenzen gewichten. Nicht jedes System verwendet künstliche Intelligenz.

Transparenzpflichten

Wesentliche Parameter

Die Online-Plattform muss in ihren Bedingungen klar erklären, welche Hauptkriterien die Vorschläge bestimmen und warum bestimmte Parameter stärker gewichtet werden.

Wahlmöglichkeiten

Bestehen mehrere Optionen, muss der Nutzer die gewünschte Einstellung leicht auswählen und ändern können. Für sehr große Online-Plattformen schreibt Art. 38 DSA eine nicht auf Profiling beruhende Option vor.

Risikobedeutung

Empfehlungssysteme können Reichweiten verstärken und dadurch systemische Risiken beeinflussen. Sehr große Anbieter müssen ihre Gestaltung daher in Risikobewertung und Risikominderung einbeziehen.

Beispiel

Ein Videoportal ordnet Beiträge anhand bisheriger Sehdauer. Es erklärt dieses Kriterium und bietet Nutzern eine leicht erreichbare chronologische Auswahl ohne personenbezogenes Profil an, soweit Art. 38 gilt.

Häufige Fragen

Ist ein Empfehlungssystem immer KI?

Nein. Auch regelbasierte oder statistische Automatisierung kann den DSA-Begriff erfüllen.

Muss der Quellcode offengelegt werden?

Nein. Erforderlich ist eine verständliche Darstellung der wichtigsten Parameter.

Darf der Nutzer die Sortierung ändern?

Wenn mehrere Optionen angeboten werden, muss er sie leicht auswählen und ändern können.

Quelle

Art. 3 Buchst. s, Art. 27 und 38 der Verordnung (EU) 2022/2065.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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