Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen
Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen ist ein zwischenstaatliches Organ der UN-Generalversammlung mit Sitz in Genf. Er befasst sich mit der weltweiten Förderung und dem Schutz der Menschenrechte, erörtert Ländersituationen und thematische Fragen, richtet Untersuchungsmechanismen ein und koordiniert Sonderberichterstatter. Seine Mitglieder sind Staaten, nicht unabhängige Richter. Der Rat führt außerdem die Allgemeine regelmäßige Überprüfung aller UN-Mitgliedstaaten durch. Seine Resolutionen sind politisch bedeutsam, aber grundsätzlich keine unmittelbar vollstreckbaren Urteile.
Aufgaben und Instrumente
Der Rat kann Untersuchungsmissionen einsetzen, Sonderverfahren mandatieren, Empfehlungen beschließen und akute Krisen in Sondersitzungen behandeln. Seine Arbeit ergänzt die Kontrolle durch unabhängige Vertragsausschüsse.
Abgrenzung
Der Menschenrechtsausschuss überwacht einen bestimmten Vertrag; der Menschenrechtsrat ist ein politisches UN-Organ mit allgemeinem Mandat. Verwandt sind UN-Sonderberichterstatter, die Allgemeine regelmäßige Überprüfung und der internationale Menschenrechtsschutz.
Beispiel
Bei Berichten über systematische willkürliche Haft kann der Rat eine Untersuchungskommission einsetzen und Empfehlungen an den betroffenen Staat richten.
FAQ
Kann der Rat Staaten verurteilen?
Er kann Verletzungen politisch feststellen und kritisieren, erlässt aber keine Gerichtsurteile.
Wer wählt die Mitglieder?
Die UN-Generalversammlung wählt die Mitgliedstaaten für befristete Amtszeiten.
Wo gibt es praktische Hinweise?
Zum internationalen Rechtsschutz informiert anwalt-menschenrechtsbeschwerde.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.