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Komitologie

Komitologie bezeichnet die Ausschussverfahren, durch die Vertreter der Mitgliedstaaten die Europäische Kommission beim Erlass von Durchführungsrechtsakten kontrollieren. Grundlage sind Artikel 291 AEUV, die Komitologieverordnung und der jeweilige Basisrechtsakt. Vor allem Beratungs- und Prüfverfahren bestimmen, wie das Ausschussvotum die Kommission bindet. Die Verfahren sollen einheitlichen Vollzug mit nationaler Fachkenntnis und politischer Kontrolle verbinden, ohne die institutionelle Verantwortung der Kommission aufzuheben.

Rechtliche Einordnung

Komitologie betrifft nur Durchführungsbefugnisse, nicht delegierte Rechtsakte nach Artikel 290 AEUV. Ausschüsse setzen sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten zusammen und werden von der Kommission geleitet.

Voraussetzungen und Bedeutung

Prüfungsmaßstab

Zu bestimmen sind Basisrechtsakt, vorgesehenes Ausschussverfahren, erforderliche Mehrheit, Ergebnis der Abstimmung und mögliche Befassung des Berufungsausschusses.

Rechtsfolge

Je nach Verfahren darf oder muss die Kommission den Entwurf annehmen, ändern oder dem Berufungsausschuss vorlegen. Verfahrensfehler können den Rechtsakt rechtswidrig machen.

Beispiel

Vor neuen einheitlichen Lebensmittelkontrollen legt die Kommission ihren Entwurf einem Ausschuss nationaler Sachverständiger vor. Dessen qualifizierte Mehrheit entscheidet über das weitere Verfahren.

Häufige Fragen

Sind Komitologieausschüsse EU-Organe?

Nein. Es sind Kontrollausschüsse mit Vertretern der Mitgliedstaaten innerhalb eines geregelten Durchführungsverfahrens.

Gilt Komitologie für delegierte Rechtsakte?

Nein. Für delegierte Rechtsakte gelten die Kontrollrechte von Parlament und Rat.

Was ist der Berufungsausschuss?

Er ist eine weitere Ausschussebene, die bei bestimmten ablehnenden oder ergebnislosen Abstimmungen befasst werden kann.

Weiterführende Hinweise

Passende Wörterbuchartikel: Sekundärrecht der Europäischen Union, EU-Verordnung, Europarecht. Weiterführende, nicht werbliche Informationen bieten europarecht-faq.de und die konsolidierte Fassung des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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