| |

Privathaftpflichtversicherung

Die Privathaftpflichtversicherung schützt den Versicherungsnehmer im privaten Lebensbereich vor den wirtschaftlichen Folgen gesetzlicher Haftpflichtansprüche Dritter. Der Versicherer prüft, ob der Anspruch besteht, wehrt unbegründete Forderungen auf eigene Kosten ab und stellt den Versicherungsnehmer von begründeten Ansprüchen frei. Versichert ist nicht jeder verursachte Schaden, sondern nur das in Vertrag und Bedingungen beschriebene Risiko. Vorsätzlich herbeigeführte Schäden sind ausgeschlossen; für grobe Fahrlässigkeit besteht im Haftpflichtrecht grundsätzlich Deckung, soweit keine besondere Klausel eingreift.

Leistungsumfang

Typisch versichert sind Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden aus alltäglichen privaten Handlungen. Die Versicherung erfüllt damit eine doppelte Funktion: passive Rechtsschutzleistung gegen unbegründete Ansprüche und Freistellung bei begründeter Schadensersatzpflicht.

Versicherte Personen und Risiken

Familientarife können Ehegatten, Partner und Kinder einbeziehen; Alter, Ausbildung und Haushalt können dafür bedeutsam sein. Tierhalter-, Haus- und Grundbesitz-, berufliche oder gewerbliche Risiken sind nur versichert, wenn Bedingungen sie einschließen. Schäden zwischen mitversicherten Personen sind häufig ausgeschlossen.

Obliegenheiten

Der Versicherungsnehmer muss einen Haftpflichtfall unverzüglich melden, wahrheitsgemäß Auskunft geben und darf Ansprüche nicht ohne Abstimmung anerkennen oder befriedigen. Eine Verletzung führt nicht automatisch zur Leistungsfreiheit, sondern nur nach Maßgabe des VVG und der wirksamen Bedingungen.

Beispiel

Ein Versicherungsnehmer stößt beim privaten Umzug den Fernseher eines Nachbarn um. Der Versicherer prüft zunächst die deliktische Haftung und den Zeitwert. Besteht der Anspruch und greift kein Ausschluss, stellt er den Versicherungsnehmer bis zur Deckungssumme frei.

Häufige Fragen

Ersetzt die Versicherung den Neupreis?

Haftungsrechtlich geschuldet ist regelmäßig der zur Wiederherstellung erforderliche Betrag unter Berücksichtigung des Zeitwerts.

Sind eigene Schäden versichert?

Nein. Die Haftpflichtversicherung betrifft grundsätzlich Ansprüche Dritter.

Was geschieht bei unberechtigter Forderung?

Der Versicherer übernimmt die rechtliche Abwehr im versicherten Umfang.

Quellen

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • |

    Anwaltskosten

    Anwaltskosten sind die Gebühren und Auslagen, die für die Tätigkeit eines Rechtsanwalts entstehen. Ihre Höhe richtet sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder nach einer wirksamen Vergütungsvereinbarung. Bei gesetzlichen Gebühren sind insbesondere Auftrag, Verfahrensart, Gegenstandswert und konkrete Tätigkeit maßgeblich. Der Mandant schuldet die Vergütung grundsätzlich selbst, auch wenn ein Erstattungsanspruch gegen den Gegner bestehen kann. Beratungshilfe,…

  • |

    Bringschuld

    Bei einer Bringschuld muss der Schuldner die Leistung am Wohn- oder Geschäftssitz des Gläubigers anbieten und den Leistungserfolg dort herbeiführen. Leistungs- und Erfolgsort liegen beim Gläubiger. Die Bringschuld bedarf regelmäßig einer vertraglichen, gesetzlichen oder aus den Umständen folgenden Grundlage; sie entspricht nicht ohne Weiteres der gesetzlichen Grundregel. Bis zur ordnungsgemäßen Ablieferung trägt der Schuldner grundsätzlich…

  • | |

    Teilungserklärung

    Teilungserklärung Teilungserklärung ist die einseitige Erklärung des Grundstückseigentümers gegenüber dem Grundbuchamt, durch die Wohnungseigentum oder Teileigentum nach § 8 WEG begründet wird. Sie ordnet jedem Miteigentumsanteil bestimmtes Sondereigentum zu und wird durch Aufteilungsplan sowie Abgeschlossenheitsbescheinigung ergänzt. Häufig enthält sie zugleich eine Gemeinschaftsordnung mit Regeln für Nutzung, Kosten und Verwaltung. Dingliche Wirkung erlangen die eintragungsbedürftigen Bestimmungen…

  • | |

    Testierfreiheit

    Testierfreiheit ist die Befugnis eines Erblassers, durch Testament oder Erbvertrag grundsätzlich selbst zu bestimmen, wer sein Vermögen nach dem Tod erhält. Sie umfasst die Entscheidung, gesetzliche Erben einzusetzen oder auszuschließen, Vermächtnisse anzuordnen und weitere letztwillige Regelungen zu treffen. Grenzen ergeben sich insbesondere aus Formvorschriften, Pflichtteilsrecht, Sittenwidrigkeit und gesetzlichen Verboten. Die Freiheit ist zivilrechtlich ausgestaltet und…

  • | |

    Culpa in contrahendo

    Culpa in contrahendo bezeichnet die Haftung wegen schuldhafter Pflichtverletzung bei der Anbahnung eines Vertrags. Bereits durch Vertragsverhandlungen, die Vorbereitung eines Vertragsschlusses oder ähnliche geschäftliche Kontakte entsteht nach § 311 Absatz 2 BGB ein gesetzliches Schuldverhältnis mit Schutz-, Rücksichtnahme- und Aufklärungspflichten. Wer diese Pflichten verletzt, haftet nach § 280 BGB auf Schadensersatz. Erfasst werden insbesondere Verletzungen…

  • | | | |

    Prognoserisiko

    Prognoserisiko bezeichnet im Schadensersatzrecht das Risiko, dass eine fachlich vertretbare Prognose über Reparaturkosten, Reparaturweg oder Schadensumfang später nicht vollständig zutrifft. Trifft der Geschädigte seine Entscheidung auf Grundlage eines ordnungsgemäßen Gutachtens und ohne erkennbare Fehler, werden nachträgliche Abweichungen grundsätzlich dem Schädiger zugerechnet. Der Geschädigte soll nicht deshalb weniger Ersatz erhalten, weil sich die Wiederherstellung im Nachhinein…