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Quellen-Telekommunikationsüberwachung

Quellen-Telekommunikationsüberwachung ist eine verdeckte Ermittlungsmaßnahme, bei der laufende Telekommunikation unmittelbar auf dem Endgerät erfasst wird, bevor sie verschlüsselt oder nachdem sie entschlüsselt wurde. Sie darf nur unter den Voraussetzungen der Telekommunikationsüberwachung eingesetzt werden und technisch nicht zur umfassenden Durchsuchung des Geräts führen. Die eingesetzte Software muss auf laufende Kommunikation und gesetzlich einbezogene Inhalte begrenzt sein. Wegen des tiefen Grundrechtseingriffs gelten Richtervorbehalt, Katalogtaten, Subsidiarität, Kernbereichsschutz und Dokumentationspflichten.

Rechtliche Bedeutung

Sie ermöglicht Zugriff auf verschlüsselte Kommunikation, ohne eine eigenständige Online-Durchsuchung des gesamten Systems zu erlauben.

Voraussetzungen und Folgen

Erforderlich sind qualifizierter Tatverdacht, eine Katalogtat und Verhältnismäßigkeit. Technische Veränderungen dürfen nur das unerlässlich Notwendige bewirken.

Beispiel

Das Gericht erlaubt, verschlüsselte Chatnachrichten eines Beschuldigten während ihrer Übertragung direkt auf dessen Smartphone auszuleiten.

Häufige Fragen

Ist das eine Online-Durchsuchung?

Nein. Die Quellen-TKÜ ist auf laufende Kommunikation beschränkt und hat engere technische Ziele.

Wer ordnet sie an?

Grundsätzlich das Gericht auf Antrag der Staatsanwaltschaft.

Dürfen alte Dateien gelesen werden?

Nur soweit das Gesetz bestimmte gespeicherte Kommunikationsinhalte einbezieht; eine allgemeine Dateisuche ist unzulässig.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Ermittlungsverfahren, Beschuldigter, Angeklagter, Hauptverhandlung und Beweisverwertungsverbot. Vertiefend: Strafrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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