Rangstelle im Grundbuch
Rangstelle im Grundbuch Rangstelle im Grundbuch bezeichnet die Priorität eines eingetragenen Grundstücksrechts gegenüber anderen Rechten. Sie bestimmt sich grundsätzlich nach der Reihenfolge der Eintragungen in derselben Abteilung und nach dem gesetzlich geregelten Verhältnis verschiedener Abteilungen. Der Rang ist vor allem bei Zwangsversteigerung, Belastungswert und Kreditsicherung bedeutsam: Vorrangige Rechte werden regelmäßig zuerst berücksichtigt. Änderungen sind durch Rangvorbehalt, Rangänderung oder gesetzliche Sonderregeln möglich und bedürfen häufig Einigung sowie Grundbucheintragung.
Rechtliche Einordnung
Ein früher Rang erhöht typischerweise die Werthaltigkeit eines Grundpfandrechts. Nachrangige Gläubiger tragen ein größeres Risiko, bei Verwertung keinen vollständigen Erlös zu erhalten.
Bedeutung und Abgrenzung
Die laufende Nummer einer Eintragung ist nicht in jedem Fall allein entscheidend. Maßgeblich sind gesetzliche Rangregeln und ausdrücklich eingetragene Rangverhältnisse.
Beispiel
Eine Bankgrundschuld steht im ersten Rang, eine weitere Sicherheit im zweiten. Reicht der Versteigerungserlös nur für die erste Bank, fällt der nachrangige Gläubiger aus.
Häufige Fragen
Kann der Rang nachträglich geändert werden?
Ja. Die Beteiligten können unter den gesetzlichen Voraussetzungen eine Rangänderung vereinbaren und eintragen lassen.
Warum prüft eine Bank den Rang?
Er beeinflusst die Aussicht, die gesicherte Forderung aus dem Grundstückserlös zu befriedigen.
Hat eine Vormerkung einen Rang?
Ja. Sie sichert dem späteren Recht grundsätzlich den Rang des Vormerkungszeitpunkts.
Zusammenhänge und Quellen
Weitere Zusammenhänge erläutern die Wörterbuchartikel Eigentum, Grundbuch, Auflassung, Auflassungsvormerkung, Notarielle Beurkundung und Grundschuld.
Nicht werbliche Vertiefungen bieten zivilrecht-faq.de und verwaltungsrecht-faq.de. Maßgebliche Vorschriften enthalten das amtliche Bürgerliche Gesetzbuch und die Grundbuchordnung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.