Recht auf Datenübertragbarkeit
Recht auf Datenübertragbarkeit ist der Anspruch des Betroffenen, bestimmte personenbezogene Daten in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesbaren Format zu erhalten oder unmittelbar an einen anderen Verantwortlichen übermitteln zu lassen. Erfasst sind bereitgestellte Daten, deren automatisierte Verarbeitung auf Einwilligung oder Vertrag beruht. Die Übertragung muss technisch machbar sein und darf Rechte anderer nicht beeinträchtigen. Das Recht schafft praktische Wechselmöglichkeiten, ohne die ursprünglichen Daten automatisch zu löschen.
Rechtliche Bedeutung
Zum Anwendungsbereich können aktiv eingegebene und durch Nutzung beobachtete Daten gehören. Abgeleitete Bewertungen und Geschäftsgeheimnisse werden nicht pauschal übertragen. Maßgeblich sind Artikel 20 der DSGVO. Die unionsrechtliche Einordnung erläutern auch Europarecht FAQ und die Wörterbuchartikel zu Datenschutzrecht, Datenschutz-Grundverordnung, personenbezogene Daten und allgemeines Persönlichkeitsrecht.
Abgrenzung
Anders als das Auskunftsrecht verlangt Datenübertragbarkeit ein weiterverwendbares technisches Format und gilt nur für bestimmte Rechtsgrundlagen und automatisierte Verarbeitung.
Beispiel
Ein Nutzer kann seine selbst eingetragenen Profildaten und protokollierten Trainingswerte von einem Fitnessdienst in einem gängigen Format erhalten.
FAQ
Gilt das Recht bei gesetzlicher Verarbeitung?
Grundsätzlich nein; es knüpft an Einwilligung oder Vertrag und automatisierte Verarbeitung an.
Muss ein kompatibles System gebaut werden?
Eine Direktübertragung ist nur geschuldet, soweit sie technisch machbar ist.
Werden die Daten beim alten Anbieter gelöscht?
Nein. Eine Löschung muss gesondert verlangt werden und kann gesetzlichen Pflichten entgegenstehen.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.