Mediatisierung
Mediatisierung bezeichnet in der deutschen Rechtsgeschichte den Verlust der unmittelbaren Stellung eines Herrschaftsträgers zum Reich und seine Unterordnung unter einen anderen Landesherrn. Besonders 1803 bis 1806 wurden zahlreiche Reichsstädte, Grafschaften, Herrschaften und kleinere Fürstentümer größeren Territorien eingegliedert. Ihre politische Selbstständigkeit endete, während mediatisierte Fürsten teilweise standesherrliche Sonderrechte behielten. Der Vorgang veränderte die Landkarte grundlegend, beschleunigte staatliche Zentralisierung und war mit Säkularisation sowie dem Ende des Heiligen Römischen Reiches verbunden.
Historische Einordnung
Vor der Mediatisierung waren reichsunmittelbare Stände keinem territorialen Zwischenherrn, sondern unmittelbar Kaiser und Reich zugeordnet.
Rechtliche Bedeutung
Reichsdeputationshauptschluss, Rheinbundakte und territoriale Neuordnung bildeten zentrale rechtliche Schritte. Umfang und Fortbestand privater Rechte waren unterschiedlich.
Beispiel
Eine zuvor reichsunmittelbare Grafschaft wurde einem Königreich eingegliedert. Der Graf verlor Landeshoheit, behielt aber einzelne familien- und standesrechtliche Vorrechte.
Häufige Fragen
Was bedeutet „mittelbar“?
Der frühere Reichsstand unterstand nun einem anderen Landesherrn statt unmittelbar dem Reich.
Betraf dies nur Fürsten?
Nein. Auch Reichsstädte und kleinere Herrschaften verloren ihre Selbstständigkeit.
Ist Mediatisierung dasselbe wie Säkularisation?
Nein. Säkularisation betraf vor allem die Aufhebung und Verweltlichung geistlicher Herrschaften.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.