Sonderverbindung im öffentlichen Recht
Eine Sonderverbindung im öffentlichen Recht ist eine rechtlich verdichtete Beziehung zwischen Staat und Bürger, die über das allgemeine Unterworfensein unter die Rechtsordnung hinausgeht. Sie entsteht etwa durch ein öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, die Nutzung einer öffentlichen Einrichtung, ein Beamtenverhältnis oder ein besonderes Verwaltungsverfahren. Aus ihr können Schutz-, Fürsorge-, Mitwirkungs- und Rücksichtnahmepflichten folgen. Inhalt und Rechtsfolgen bestimmen sich nach Spezialrecht und ergänzenden allgemeinen Rechtsgrundsätzen. Sie kann gesetzlich, vertraglich oder durch tatsächliche Inanspruchnahme begründet werden.
Rechtliche Bedeutung
Der Begriff beschreibt keine einheitliche Anspruchsgrundlage, sondern eine besondere Nähebeziehung mit gesteigerten Pflichten.
Voraussetzungen und Folgen
Welche Pflichten bestehen, richtet sich nach Zweck, gesetzlicher Ausgestaltung, Vertrauenstatbestand und Schutzbedürftigkeit der Beteiligten.
Beispiel
Eine Schule und ein Schüler stehen während des Schulbesuchs in einer besonderen öffentlich-rechtlichen Rechtsbeziehung.
Häufige Fragen
Entsteht automatisch Schadensersatz?
Nein. Es bedarf einer konkreten Pflichtverletzung und einer passenden Anspruchsgrundlage.
Ist jede Behördenbeziehung eine Sonderverbindung?
Nein. Erforderlich ist eine rechtlich verdichtete besondere Beziehung.
Verwandte Begriffe
Siehe Öffentlich-rechtliches Schuldverhältnis, Beamtenverhältnis und Öffentliche Einrichtung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.