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Staatenlosigkeit

Staatenlosigkeit bezeichnet den Zustand, dass kein Staat eine Person nach seinem Recht als eigenen Staatsangehörigen ansieht. Der Staatenlose besitzt deshalb keinen Heimatstaat, dessen diplomatischen Schutz er regelmäßig in Anspruch nehmen könnte. Staatenlosigkeit kann durch Geburt, diskriminierende Staatsangehörigkeitsregeln, Staatszerfall oder den Verlust einer Staatsangehörigkeit entstehen. Völkerrechtliche Übereinkommen sollen Staatenlose schützen und neue Fälle vermeiden; Einreise, Aufenthalt und Einbürgerung richten sich zusätzlich nach nationalem Recht.

Rechtliche Folgen

Fehlende Staatsangehörigkeit erschwert häufig Reisen, Identitätsnachweise, politische Teilhabe und konsularische Hilfe. Staatenlose bleiben dennoch Träger der Menschenrechte und können je nach Lage internationalen Schutz beanspruchen.

Abgrenzung

Ein Staatenloser ist nicht automatisch ein Flüchtling. Umgekehrt kann ein Flüchtling Staatsangehöriger seines Herkunftsstaats bleiben. Verwandte Begriffe sind Staatsangehörigkeit, Einbürgerung und Ausbürgerungsverbot.

Beispiel

Ein Kind wird in einem Staat geboren, der die Staatsangehörigkeit nur von den Eltern ableitet. Erhält es auch nach deren Heimatrecht keine Staatsangehörigkeit, kann es staatenlos sein.

FAQ

Wie wird Staatenlosigkeit nachgewiesen?

Die zuständige Behörde prüft Dokumente, Herkunft und die Staatsangehörigkeitsgesetze der in Betracht kommenden Staaten.

Kann ein Staatenloser eingebürgert werden?

Ja. Das nationale Recht sieht unter bestimmten Voraussetzungen Einbürgerungsmöglichkeiten und Erleichterungen vor.

Wo steht das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht?

Im Staatsangehörigkeitsgesetz; verfassungsrechtliche Hintergründe erläutert das-grundgesetz.de.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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