| |

Steuern auf EGMR-Entschädigung

Steuern auf EGMR-Entschädigung bezeichnet die mögliche steuerliche Behandlung einer vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zugesprochenen gerechten Entschädigung. Maßgeblich sind das jeweilige nationale Steuerrecht und die konkrete Zahlungsanordnung des Urteils. Der Gerichtshof kann vorsehen, dass der verurteilte Staat zusätzlich anfallende Steuern trägt. Daraus folgt weder eine allgemeine Steuerfreiheit aller Entschädigungen noch die freie Befugnis des Staates, den zugesprochenen Betrag zu kürzen. Steuerpflicht und Umfang der staatlichen Zahlungspflicht müssen getrennt geprüft werden.

Urteil und nationale Besteuerung

Ein Steuerzuschlag im Urteil soll den zugesprochenen Betrag sichern. Ob eine Zahlung nach deutschem Steuerrecht erfasst wird, hängt insbesondere von ihrer Art ab. Die Entschädigung für einen immateriellen Schaden ist deshalb von einem Ersatz für entgangene Einnahmen zu unterscheiden.

Beispiel

Das Urteil spricht einem Beschwerdeführer eine Entschädigung zuzüglich etwaiger Steuern zu. Bei der Auszahlung muss der Staat diese Anordnung beachten und kann den Nettobetrag nicht eigenmächtig vermindern.

FAQ

Ist jede EGMR-Entschädigung steuerfrei?

Eine allgemeine Aussage ist nicht möglich.

Wo steht die Zahlungsanordnung?

Im maßgeblichen Urteil.

Wer prüft die Besteuerung?

Die zuständige nationale Stelle anhand des anwendbaren Steuerrechts.

Verwandte Begriffe

EGMR-Urteil · Endgültigkeit des EGMR-Urteils · Gerechte Entschädigung · Vertretung vor dem EGMR · Individualbeschwerde zum EGMR · Kammer des EGMR

Quellen und weiterführende Informationen

Europarat: Zahlung gerechter Entschädigung · Häufige Fragen zur EMRK-Beschwerde · Steuerrecht-FAQ: Steuerverwaltungsrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge