Treu und Glauben
Treu und Glauben ist ein grundlegender Maßstab des Zivilrechts, nach dem Schuldner und Gläubiger ihre Rechte und Pflichten unter Rücksicht auf Verkehrssitte, Vertrauen und redliches Verhalten ausüben müssen. § 242 BGB ergänzt Verträge und Gesetze, begrenzt Rechtsmissbrauch und trägt Fallgruppen wie Verwirkung, widersprüchliches Verhalten und ergänzende Pflichten. Die Generalklausel erlaubt keine freie Billigkeitsentscheidung, sondern verlangt eine methodisch begründete Anwendung innerhalb der Rechtsordnung.
Rechtliche Grundlagen
Der Grundsatz konkretisiert bestehende Rechtsbeziehungen. Er kann Leistungspflichten ausgestalten, Nebenpflichten begründen oder eine formal bestehende Rechtsposition im Einzelfall begrenzen.
Verfassungsrechtlicher Bezug
Über die mittelbare Drittwirkung fließen Grundrechte und rechtsstaatliche Wertungen in offene zivilrechtliche Klauseln ein. Vorhersehbarkeit und Gleichbehandlung setzen der richterlichen Konkretisierung Grenzen.
Beispiel
Ein Vertragspartner beruft sich auf einen Formfehler, den er selbst bewusst verursacht hat, um die Gegenseite zu täuschen. Die Berufung darauf kann rechtsmissbräuchlich sein.
Häufige Fragen
Ersetzt § 242 BGB den Vertrag?
Nein. Er ergänzt und begrenzt die vereinbarte und gesetzliche Rechtslage.
Was bedeutet Verkehrssitte?
Sie bezeichnet anerkannte Gepflogenheiten des redlichen Geschäftsverkehrs im jeweiligen Bereich.
Darf das Gericht nur nach Gerechtigkeitsgefühl entscheiden?
Nein. Es muss anerkannte Fallgruppen, Interessen und Wertungen nachvollziehbar heranziehen.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Zivilrecht, Vertragsfreiheit, Willenserklärung, Nichtigkeit, Allgemeine Geschäftsbedingungen und Schadensersatz. Vertiefend: Zivilrecht FAQ, Grundrechte FAQ und Das Grundgesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.