Koordinator für digitale Dienste
Der Koordinator für digitale Dienste ist die von jedem EU-Mitgliedstaat benannte unabhängige Behörde, die für die nationale Aufsicht über den Digital Services Act verantwortlich ist. Er koordiniert die zuständigen Stellen, nimmt Beschwerden entgegen, zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und verleiht den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers. Gegenüber Anbietern besitzt er Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse. In Deutschland nimmt die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste diese Aufgabe wahr.
Aufgaben nach dem DSA
Art. 49 ff. DSA verlangen eine zentrale Koordination. Der Koordinator überwacht die Einhaltung, arbeitet mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten zusammen und beteiligt sich am Europäischen Gremium für digitale Dienste.
Befugnisse
Ermittlung und Durchsetzung
Die Behörde kann Auskünfte verlangen, Nachprüfungen durchführen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen oder Sanktionen veranlassen. Ihre Befugnisse müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ausgestaltet sein.
Beschwerden und Zertifizierungen
Nutzer können sich wegen behaupteter DSA-Verstöße beschweren. Der Koordinator erkennt Stellen für die außergerichtliche Streitbeilegung an und entscheidet über den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber.
Beispiel
Eine Plattform verweigert dauerhaft ein vorgeschriebenes Beschwerdesystem. Ein Nutzer wendet sich an den Koordinator, der den Sachverhalt untersucht und erforderlichenfalls eine Abstellung des Verstoßes anordnet.
Häufige Fragen
Ist der Koordinator ein Gericht?
Nein. Er ist eine Verwaltungsbehörde; gegen seine Entscheidungen ist gerichtlicher Rechtsschutz möglich.
Beaufsichtigt er sehr große Plattformen allein?
Nein. Bei sehr großen Online-Plattformen besitzt die Kommission zentrale Befugnisse.
Wo ist die deutsche Stelle geregelt?
Insbesondere in §§ 14 ff. des Digitale-Dienste-Gesetzes.
Quellen
Art. 49 bis 51 der Verordnung (EU) 2022/2065; Digitale-Dienste-Gesetz.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.