| | |

Koordinator für digitale Dienste

Der Koordinator für digitale Dienste ist die von jedem EU-Mitgliedstaat benannte unabhängige Behörde, die für die nationale Aufsicht über den Digital Services Act verantwortlich ist. Er koordiniert die zuständigen Stellen, nimmt Beschwerden entgegen, zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und verleiht den Status eines vertrauenswürdigen Hinweisgebers. Gegenüber Anbietern besitzt er Ermittlungs- und Durchsetzungsbefugnisse. In Deutschland nimmt die bei der Bundesnetzagentur eingerichtete Koordinierungsstelle für digitale Dienste diese Aufgabe wahr.

Aufgaben nach dem DSA

Art. 49 ff. DSA verlangen eine zentrale Koordination. Der Koordinator überwacht die Einhaltung, arbeitet mit der Europäischen Kommission und anderen Mitgliedstaaten zusammen und beteiligt sich am Europäischen Gremium für digitale Dienste.

Befugnisse

Ermittlung und Durchsetzung

Die Behörde kann Auskünfte verlangen, Nachprüfungen durchführen und bei Verstößen Abhilfemaßnahmen oder Sanktionen veranlassen. Ihre Befugnisse müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ausgestaltet sein.

Beschwerden und Zertifizierungen

Nutzer können sich wegen behaupteter DSA-Verstöße beschweren. Der Koordinator erkennt Stellen für die außergerichtliche Streitbeilegung an und entscheidet über den Status als vertrauenswürdiger Hinweisgeber.

Beispiel

Eine Plattform verweigert dauerhaft ein vorgeschriebenes Beschwerdesystem. Ein Nutzer wendet sich an den Koordinator, der den Sachverhalt untersucht und erforderlichenfalls eine Abstellung des Verstoßes anordnet.

Häufige Fragen

Ist der Koordinator ein Gericht?

Nein. Er ist eine Verwaltungsbehörde; gegen seine Entscheidungen ist gerichtlicher Rechtsschutz möglich.

Beaufsichtigt er sehr große Plattformen allein?

Nein. Bei sehr großen Online-Plattformen besitzt die Kommission zentrale Befugnisse.

Wo ist die deutsche Stelle geregelt?

Insbesondere in §§ 14 ff. des Digitale-Dienste-Gesetzes.

Quellen

Art. 49 bis 51 der Verordnung (EU) 2022/2065; Digitale-Dienste-Gesetz.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Europäische Union (EU)

    Die Europäische Union ist ein Staatenverbund mit eigenen Organen und einer eigenständigen Rechtsordnung. Sie handelt nur innerhalb der ihr durch die Mitgliedstaaten übertragenen Zuständigkeiten. Ihre Grundlagen bilden insbesondere EUV und AEUV. Funktion und Voraussetzungen Die EU erlässt unter anderem Verordnungen, Richtlinien und Beschlüsse. Beispiel Die Mitgliedstaaten beschließen eine Richtlinie im Rat und Parlament. Verwandte Begriffe…

  • Verwaltungsrechtsweg

    Der Verwaltungsrechtsweg bestimmt, welche öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten von den Verwaltungsgerichten entschieden werden. Er ist nach § 40 Abs. 1 VwGO grundsätzlich eröffnet, wenn die Streitigkeit öffentlich-rechtlich, nichtverfassungsrechtlich und keinem anderen Gericht ausdrücklich zugewiesen ist. Voraussetzungen Die streitentscheidenden Normen müssen dem öffentlichen Recht angehören. Außerdem dürfen nicht unmittelbar Verfassungsorgane über Verfassungsrecht streiten. Eine gesetzliche Sonderzuweisung kann den…

  • Grundrechtsverzicht

    Grundrechtsverzicht bezeichnet den freiwilligen Verzicht eines Grundrechtsträgers auf Ausübung oder Schutz eines Grundrechts in einer konkreten Situation. Er gehört zur Verfassungsprozess- oder Grundrechtslehre und bestimmt Reichweite, Verfahren oder Folgen verfassungsrechtlichen Schutzes. Seine Anwendung soll staatliche Gewalt wirksam an die Verfassung binden und zugleich geordnete gerichtliche Entscheidungen ermöglichen. Maßgeblich sind das Grundgesetz, das Bundesverfassungsgerichtsgesetz und die…

  • |

    Erga-omnes-Verpflichtung

    Eine Erga-omnes-Verpflichtung ist eine völkerrechtliche Pflicht, die ein Staat gegenüber der internationalen Gemeinschaft als Ganzer schuldet. Wegen der grundlegenden Bedeutung des geschützten Interesses haben grundsätzlich alle Staaten ein rechtliches Interesse an ihrer Einhaltung, auch wenn sie nicht unmittelbar oder individuell verletzt sind. Typische Beispiele betreffen fundamentale Verbote und Schutzgüter wie Völkermord, Sklaverei und das Selbstbestimmungsrecht…

  • Gesetzgebungsverfahren

    Das Gesetzgebungsverfahren ist das verfassungsrechtlich geregelte Verfahren, in dem ein Gesetz entsteht. Auf Bundesebene umfasst es regelmäßig die Gesetzesinitiative, die Beratung und Beschlussfassung im Bundestag, die Beteiligung des Bundesrates, gegebenenfalls das Vermittlungsverfahren sowie Ausfertigung und Verkündung. Erst nach ordnungsgemäßem Abschluss kann das Gesetz in Kraft treten. Die maßgeblichen Vorgaben ergeben sich vor allem aus den…

  • | | |

    Online-Banking-Betrug

    Online-Banking-Betrug bezeichnet missbräuchliche Zahlungsvorgänge, bei denen Täter Zugangsdaten, Freigabeverfahren oder den Kunden durch Täuschung nutzen, um Überweisungen oder andere Kontoverfügungen auszulösen. Zivilrechtlich ist entscheidend, ob der Kunde der konkreten Zahlung zugestimmt hat. Fehlt die Autorisierung, muss die Bank grundsätzlich erstatten. Sie kann jedoch Schadensersatz verlangen, wenn der Kunde gesetzliche Sicherheits- und Anzeigepflichten vorsätzlich oder grob…