Wahlausschuss
Ein Wahlausschuss ist ein unabhängiges, kollegial besetztes Wahlorgan, das auf Bundes-, Landes- oder Wahlkreisebene gesetzlich bestimmte Entscheidungen vorbereitet und trifft. Je nach Ebene entscheidet er insbesondere über die Zulassung von Wahlvorschlägen oder stellt Wahlergebnisse fest. Vorsitzender ist der jeweilige Wahlleiter; hinzu kommen berufene Wahlberechtigte und auf Bundes- und Landesebene außerdem Richter. Sitzungen und Ergebnisfeststellungen sind grundsätzlich öffentlich.
Ebenen der Wahlausschüsse
Der Bundeswahlausschuss arbeitet für das gesamte Wahlgebiet, Landeswahlausschüsse für die Länder und Kreiswahlausschüsse für einzelne Wahlkreise. Ihre Zuständigkeiten sind voneinander abgegrenzt und ergänzen die Aufgaben von Bundeswahlleiter und Kreiswahlleitern.
Entscheidungen
Wahlausschüsse prüfen förmliche Voraussetzungen, lassen Wahlvorschläge zu und stellen Ergebnisse fest. Sie müssen nach gesetzlichen Kriterien entscheiden und den Grundsatz der Öffentlichkeit der Wahl beachten.
Beispiel
Der Kreiswahlausschuss prüft einen eingereichten Kreiswahlvorschlag und weist ihn zurück, weil die erforderliche Zustimmung des Bewerbers fehlt.
FAQ
Ist ein Wahlausschuss ein parlamentarischer Ausschuss?
Nein. Er ist ein Wahlorgan der staatlichen Wahlorganisation.
Entscheidet er über Wahleinsprüche?
Nein. Die förmliche Wahlprüfung des Bundestages folgt einem eigenen Verfahren.
Wo ist die Zusammensetzung geregelt?
In § 9 BWahlG; weitere Informationen bietet die Bundeswahlleiterin.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.