Wormser Konkordat
Das Wormser Konkordat war die 1122 geschlossene Vereinbarung zwischen Kaiser Heinrich V. und Papst Calixt II., die den Investiturstreit im Reich beendete. Es unterschied die geistliche Einsetzung eines Bischofs in sein Kirchenamt von der Übertragung weltlicher Herrschaftsrechte durch den König. Die Bischofswahl sollte kanonisch erfolgen; der Herrscher behielt je nach Reichsteil abgestufte Mitwirkungsrechte. Das Konkordat schuf keine moderne Trennung von Staat und Kirche, ordnete aber ihr Verhältnis dauerhaft neu.
Historische Einordnung
Der Konflikt hatte sich vor allem um die Frage gedreht, wer Bischöfe einsetzen und ihnen Ring sowie Stab übergeben durfte.
Rechtliche Bedeutung
Die Vereinbarung war ein Kompromiss: Die Kirche gewann größere Freiheit der Ämterbesetzung, während der Herrscher Einfluss auf weltliche Regalien behielt.
Beispiel
Nach einer kanonischen Bischofswahl verlieh der König dem Gewählten die mit dem Amt verbundenen weltlichen Herrschaftsrechte durch das Zepter.
Häufige Fragen
Wo wurde die Vereinbarung geschlossen?
Sie wurde 1122 in Worms zwischen kaiserlicher und päpstlicher Seite vereinbart.
Beendete sie alle Konflikte?
Nein. Sie löste den zentralen Investiturstreit, nicht sämtliche Machtfragen zwischen Reich und Kirche.
Ist sie ein Staatskirchenvertrag im heutigen Sinn?
Nur eingeschränkt; ihre Ordnung gehört in die mittelalterliche Verfassungsstruktur.
Weiterführende Hinweise
Siehe auch Rechtsgeschichte, Reichskammergericht, Reichsgericht, Paulskirchenverfassung und Weimarer Reichsverfassung. Vertiefend: Das Grundgesetz und Bayerische Verfassung.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.