Kollegialgericht

Ein Kollegialgericht ist ein gerichtlicher Spruchkörper, in dem mehrere Richter gemeinsam beraten und entscheiden. Es kann ausschließlich mit Berufsrichtern oder zusätzlich mit ehrenamtlichen Richtern besetzt sein. Kammern und Senate sind typische Kollegialspruchkörper. Die Stimmen der Mitglieder haben grundsätzlich gleiches Gewicht; Entscheidungen werden nach den gesetzlichen Mehrheitsregeln getroffen. Kollegialität soll unterschiedliche fachliche Perspektiven zusammenführen, die Kontrolle innerhalb des Spruchkörpers stärken und besonders bedeutsame oder schwierige Verfahren auf eine breitere Entscheidungsgrundlage stellen.

Einordnung

Das Kollegialgericht steht dem Einzelrichter gegenüber. Welche Besetzung gilt, bestimmt das jeweilige Gerichts- und Verfahrensrecht.

Aufbau und Zuständigkeit

Alle zur Entscheidung berufenen Mitglieder müssen grundsätzlich an mündlicher Verhandlung, Beratung und Abstimmung teilnehmen. Besetzungsfehler können erheblich sein.

Beispiel

Eine Zivilkammer entscheidet einen besonders schwierigen Haftungsprozess mit drei Berufsrichtern. Nach geheimer Beratung wird das Urteil mit Stimmenmehrheit beschlossen.

Häufige Fragen

Müssen alle Richter zustimmen?

Nein. Soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt, entscheidet die Mehrheit.

Dürfen ehrenamtliche Richter mitwirken?

Ja. Zahlreiche Gerichtszweige sehen gemischte Kollegialspruchkörper vor.

Wer leitet die Sitzung?

Regelmäßig führt der Vorsitzende des Spruchkörpers die Verhandlung.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Instanzenzug, Rechtsweg, Gesetzlicher Richter, Prozessrecht und Bundesverfassungsgericht. Vertiefend: Das Grundgesetz und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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