Satzung
Eine Satzung ist eine abstrakt-generelle Rechtsnorm, die eine juristische Person des öffentlichen Rechts zur Regelung ihrer eigenen Angelegenheiten erlässt. Satzungsautonomie besitzen insbesondere Gemeinden, Universitäten, Kammern und Sozialversicherungsträger. Die Satzung beruht auf gesetzlicher Ermächtigung, wird aber nicht vom staatlichen Parlament beschlossen und gilt grundsätzlich nur im Zuständigkeitsbereich des Satzungsgebers.
Satzungsautonomie
Die Befugnis ermöglicht Selbstverwaltung innerhalb gesetzlicher Grenzen. Gemeinden können etwa Abgaben-, Benutzungs- oder Bebauungsplansatzungen erlassen.
Voraussetzungen
Erforderlich sind Zuständigkeit, gesetzliche Grundlage, ordnungsgemäßes Verfahren und Bekanntmachung. Inhaltlich muss die Satzung mit höherrangigem Recht vereinbar sein.
Beispiel
Eine Gemeinde regelt durch Satzung die Benutzung ihrer öffentlichen Bibliothek und die dafür anfallenden Gebühren.
Häufige Fragen
Ist eine Satzung ein Gesetz?
Sie ist ein Gesetz im materiellen, nicht im formellen Sinn.
Wie kann sie überprüft werden?
Je nach Rechtsgebiet durch inzidente gerichtliche Kontrolle oder ein Normenkontrollverfahren.
Verwandte Begriffe
Rechtsnorm, Gesetz, Rechtsverordnung, Selbstverwaltung, Satzungshoheit
Für kommunale Satzungen siehe auch bayerisches-kommunalrecht.de.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.