Gewährleistung

Gewährleistung bezeichnet die gesetzliche Haftung eines Schuldners dafür, dass eine geschuldete Leistung bei Gefahrübergang frei von Rechts- und Sachmängeln ist. Besonders bekannt ist die kaufrechtliche Gewährleistung. Ist die Kaufsache mangelhaft, kann der Käufer insbesondere Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen zurücktreten, den Preis mindern oder Schadensersatz fordern. Davon zu unterscheiden ist eine freiwillige Garantie.

Gewährleistungsrechte

Im Kaufrecht hat die Nacherfüllung grundsätzlich Vorrang. Erst wenn sie scheitert, verweigert wird oder entbehrlich ist, kommen insbesondere Rücktritt, Minderung und Schadensersatz in Betracht.

Verjährung

Mängelansprüche verjähren je nach Vertragsgegenstand innerhalb unterschiedlicher Fristen. Für bewegliche Sachen gilt regelmäßig eine zweijährige Frist ab Ablieferung.

Beispiel

Ein gekauftes Gerät funktioniert bei Übergabe nicht. Der Käufer kann zunächst Reparatur oder Ersatzlieferung verlangen.

Häufige Fragen

Ist Gewährleistung dasselbe wie Garantie?

Nein. Gewährleistung folgt aus dem Gesetz, Garantie aus einer zusätzlichen freiwilligen Verpflichtung.

Kann Gewährleistung ausgeschlossen werden?

Zwischen Privaten teilweise; im Verbrauchsgüterkauf gelten enge Grenzen.

Verwandte Begriffe

Sachmangel, Nacherfüllung, Rücktritt, Minderung, Garantie

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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