Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen, die eine Vertragspartei der anderen bei Vertragsschluss stellt. Sie vereinfachen standardisierte Geschäfte, unterliegen aber einer besonderen Inhaltskontrolle nach §§ 305 ff. BGB. Überraschende, unklare oder unangemessen benachteiligende Klauseln werden unter den gesetzlichen Voraussetzungen nicht Vertragsbestandteil oder sind unwirksam.
Einbeziehung
AGB werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verwender bei Vertragsschluss auf sie hinweist, die zumutbare Möglichkeit der Kenntnisnahme verschafft und die andere Partei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
Inhaltskontrolle
Klauseln müssen transparent sein und dürfen den Vertragspartner nicht entgegen Treu und Glauben unangemessen benachteiligen. Gegenüber Verbrauchern gelten besonders strenge Vorgaben.
Beispiel
Ein Onlinehändler verwendet vorformulierte Bedingungen für alle Bestellungen. Eine versteckte Klausel, die wesentliche gesetzliche Rechte vollständig ausschließt, kann unwirksam sein.
Häufige Fragen
Sind individuell ausgehandelte Bedingungen AGB?
Nein. Individualabreden haben Vorrang.
Wird bei unwirksamer Klausel der ganze Vertrag unwirksam?
Grundsätzlich nicht. An die Stelle der Klausel tritt regelmäßig das Gesetz.
Verwandte Begriffe
Vertragsbedingung, Inhaltskontrolle, Verbraucher, Individualabrede, Transparenzgebot
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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.
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