Gerichtsvollzieher

Der Gerichtsvollzieher ist ein Justizbeamter, der vor allem Maßnahmen der Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durchführt. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere Sachpfändungen, die Abnahme der Vermögensauskunft, Zustellungen und bestimmte Räumungsvollstreckungen. Er handelt auf Antrag des Gläubigers und innerhalb der gesetzlichen Grenzen. Zugleich muss er die Rechte des Schuldners und Dritter beachten sowie unpfändbare Gegenstände schützen.

Funktion und Voraussetzungen

Der Vollstreckungsauftrag bestimmt, welche Maßnahmen der Gerichtsvollzieher prüfen oder durchführen soll. Der Gerichtsvollzieher entscheidet nicht über den Bestand der titulierten Forderung.

Beispiel

Ein Gläubiger beauftragt den Gerichtsvollzieher, beim Schuldner pfändbare Wertgegenstände zu ermitteln und zu pfänden.

Häufige Fragen

Kann der Gerichtsvollzieher jede Sache pfänden?

Nein. Gesetzliche Pfändungsverbote und Rechte Dritter begrenzen die Sachpfändung.

Verwandte Begriffe

Zwangsvollstreckung, Vollstreckungsauftrag, Sachpfändung, Vermögensauskunft

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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