Vollstreckbare Ausfertigung

Die vollstreckbare Ausfertigung ist die mit einer Vollstreckungsklausel versehene besondere Ausfertigung eines Vollstreckungstitels. Sie wird dem Gläubiger erteilt, damit er den Titel im Verfahren der Zwangsvollstreckung verwenden kann. Ihre Bedeutung liegt darin, dass Vollstreckungsorgane die Vollstreckbarkeit aus der Urkunde selbst erkennen können. Von einem Urteil kann nicht beliebig oft eine vollstreckbare Ausfertigung verlangt werden; Mehrfachausfertigungen unterliegen besonderen Voraussetzungen.

Funktion und Voraussetzungen

Die Ausfertigung enthält Titel, Klausel und die erforderlichen Ausfertigungsmerkmale. Sie ist von einer einfachen Abschrift oder beglaubigten Kopie zu unterscheiden.

Beispiel

Der Gläubiger legt dem Gerichtsvollzieher die vollstreckbare Ausfertigung des Urteils vor, um eine Sachpfändung zu veranlassen.

Häufige Fragen

Ist eine Fotokopie ausreichend?

Nein. Für die Zwangsvollstreckung wird grundsätzlich die ordnungsgemäße vollstreckbare Ausfertigung benötigt.

Verwandte Begriffe

Vollstreckungstitel, Vollstreckungsklausel, Zwangsvollstreckung, Gerichtsvollzieher

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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