Vermögensauskunft

Die Vermögensauskunft ist die Erklärung des Schuldners über seine Vermögensverhältnisse im Verfahren der Zwangsvollstreckung. Sie wird regelmäßig vom Gerichtsvollzieher abgenommen, wenn eine Vollstreckung nicht zur Befriedigung des Gläubigers geführt hat oder die gesetzlichen Voraussetzungen sonst vorliegen. Der Schuldner muss seine Vermögenswerte, Einkünfte, Forderungen und bestimmten Verfügungen vollständig angeben und deren Richtigkeit an Eides statt versichern.

Funktion und Voraussetzungen

Die Auskunft ermöglicht dem Gläubiger, weitere Vollstreckungsmaßnahmen gezielt zu planen. Unrichtige oder unvollständige Angaben können strafrechtliche Folgen haben.

Beispiel

Nach einer erfolglosen Sachpfändung beantragt der Gläubiger, dass der Gerichtsvollzieher dem Schuldner die Vermögensauskunft abnimmt.

Häufige Fragen

Kann der Schuldner die Auskunft verweigern?

Nur in eng begrenzten Fällen. Bei grundloser Weigerung kommen Zwangsmittel in Betracht.

Verwandte Begriffe

Gerichtsvollzieher, Schuldnerverzeichnis, Sachpfändung, Zwangsvollstreckung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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