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Übernachtungsteuer

Die Übernachtungsteuer ist eine kommunale Steuer, die an entgeltliche Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben anknüpft. Sie wird häufig als örtliche Aufwandsteuer eingeordnet und durch kommunale Satzung geregelt. Steuerpflicht, Befreiungen und Erhebungsverfahren unterscheiden sich nach Gemeinde. In der Praxis können etwa beruflich veranlasste Übernachtungen oder bestimmte Personengruppen ausgenommen sein, wenn die Satzung dies vorsieht.

Funktion und Voraussetzungen

Der Beherbergungsbetrieb kann verpflichtet werden, die Steuer einzuziehen und an die Gemeinde abzuführen. Die Satzung muss die Abgabe hinreichend bestimmt regeln.

Beispiel

Ein Hotel erhebt nach kommunaler Satzung zusätzlich zum Übernachtungspreis eine Übernachtungsteuer.

Häufige Fragen

Ist die Übernachtungsteuer bundesweit einheitlich?

Nein. Sie beruht auf örtlichen Satzungen und kann daher unterschiedlich ausgestaltet sein.

Verwandte Begriffe

Örtliche Aufwandsteuer, Kommunale Abgabensatzung, Steuerrecht, Abgabenrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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