Verpflichtungsklage
Verpflichtungsklage: Die Verpflichtungsklage ist die Klage auf Erlass eines abgelehnten oder unterlassenen Verwaltungsakts.
Gesetzliche Grundlage
Maßgeblich ist insbesondere § 42 Abs. 1 VwGO.
Bedeutung
Das Institut gehört zum Verwaltungsprozessrecht. Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach der Verwaltungsgerichtsordnung und dem konkreten Rechtsschutzziel.
Beispiel
Ein Bürger begehrt gerichtlichen Schutz gegen eine Behördenentscheidung oder verlangt eine versagte Entscheidung.
Häufige Fragen
Welches Gericht entscheidet?
Regelmäßig ein Gericht der Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Ist ein Widerspruch nötig?
Das hängt von Klageart und anwendbarem Recht ab.
Verwandte Begriffe
Verwaltungsakt, Widerspruch, Anfechtungsklage, Verpflichtungsklage
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.