Sozialadäquanz

Sozialadäquanz bezeichnet die strafrechtliche Wertung, dass gesellschaftlich übliche und rechtlich gebilligte Verhaltensweisen trotz äußerer Tatbestandsnähe nicht als strafbares Unrecht behandelt werden. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Zurechnung, Rechtswidrigkeit oder Schuld und damit das Ergebnis der Strafbarkeitsprüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die gesetzlichen Vorschriften und ihre Auslegung durch Rechtsprechung und Strafrechtswissenschaft.

Rechtliche Bedeutung

Ihre dogmatische Einordnung ist umstritten. Sie kann die Auslegung des Tatbestands, die objektive Zurechnung oder im Einzelfall die Rechtswidrigkeit beeinflussen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Alltägliche, regelgerechte Körperkontakte im Gedränge werden nicht ohne Weiteres als strafbare Körperverletzung bewertet.

Häufige Fragen

Warum ist Sozialadäquanz strafrechtlich wichtig?

Der Begriff beeinflusst, ob ein Verhalten tatbestandsmäßig, zurechenbar, rechtswidrig oder schuldhaft ist und welche Form strafrechtlicher Verantwortlichkeit in Betracht kommt.

Ist die Bewertung immer eindeutig?

Nein. Sie hängt vom konkreten Tatbestand, vom festgestellten Sachverhalt und häufig von dogmatischen Abgrenzungen ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Vorsatz, Objektive Zurechnung, Unterlassen im Strafrecht

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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