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Rechtswidrigkeit

Rechtswidrigkeit: Rechtswidrigkeit bedeutet, dass eine tatbestandsmäßige Handlung im Widerspruch zur Rechtsordnung steht und nicht gerechtfertigt ist.

Einordnung

Der Begriff gehört zur Prüfung einer Straftat. Maßgeblich sind das StGB und die allgemeinen strafrechtlichen Grundsätze.

Bedeutung

Nach der Tatbestandsmäßigkeit werden insbesondere Rechtswidrigkeit und Schuld geprüft. Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgründe können die Bewertung verändern.

Beispiel

Wer einen Angreifer in erforderlicher Weise abwehrt, kann durch Notwehr gerechtfertigt sein.

Häufige Fragen

Führt Tatbestandsmäßigkeit stets zur Strafbarkeit?

Nein. Rechtswidrigkeit und Schuld müssen hinzukommen.

Wo finden sich die Regeln?

Vor allem im Allgemeinen Teil des StGB.

Verwandte Begriffe

Notwehr, Rechtfertigender Notstand, Schuld, Schuldfähigkeit

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Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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