Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr
Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr ist das Beeinträchtigen der Sicherheit des Straßenverkehrs durch einen gesetzlich bezeichneten verkehrsfremden Eingriff und die dadurch verursachte konkrete Gefahr. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung.
Rechtliche Bedeutung
§ 315b StGB nennt insbesondere Zerstören oder Beschädigen von Anlagen oder Fahrzeugen, Bereiten von Hindernissen und ähnliche gefährliche Eingriffe. Bei Handlungen im fließenden Verkehr gelten besondere Anforderungen.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Der Täter spannt absichtlich ein kaum sichtbares Hindernis über eine Fahrbahn und gefährdet dadurch ein herannahendes Fahrzeug konkret.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.