Meineid
Meineid ist das vorsätzliche falsche Schwören vor einem Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.
Rechtliche Bedeutung
§ 154 StGB schützt die staatliche Rechtspflege und die besondere Verlässlichkeit beeidigter Aussagen. Täter kann nur sein, wer wirksam vereidigt wird; Aussageinhalt und Zuständigkeit sind genau zu prüfen.
Voraussetzungen und Folgen
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Beispiel
Ein Zeuge bestätigt vor Gericht eine bewusst falsche Tatsachenangabe mit einem ordnungsgemäß abgenommenen Eid.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen hat Meineid?
Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.
Welche Rechtsfolge droht?
Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.
Verwandte Begriffe
Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.