Meineid

Meineid ist das vorsätzliche falsche Schwören vor einem Gericht oder einer anderen zur Abnahme von Eiden zuständigen Stelle. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 154 StGB schützt die staatliche Rechtspflege und die besondere Verlässlichkeit beeidigter Aussagen. Täter kann nur sein, wer wirksam vereidigt wird; Aussageinhalt und Zuständigkeit sind genau zu prüfen.

Voraussetzungen und Folgen

undefined

Beispiel

Ein Zeuge bestätigt vor Gericht eine bewusst falsche Tatsachenangabe mit einem ordnungsgemäß abgenommenen Eid.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Meineid?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Strafbarkeit juristischer Personen

    Strafbarkeit juristischer Personen bezeichnet die Frage, ob Unternehmen, Vereine oder andere Verbände selbst wegen Straftaten verantwortlich gemacht werden können. Er ordnet eine bestimmte Fallgestaltung in das System strafrechtlicher Verantwortlichkeit ein und grenzt sie von verwandten Konstellationen ab. Seine Anwendung kann Tatbestand, Rechtsfolge oder Verfahren und damit das Ergebnis der strafrechtlichen Prüfung beeinflussen. Maßgeblich sind die…

  • |

    Zäsurwirkung

    Zäsurwirkung bezeichnet die zeitliche Trennwirkung einer früheren strafgerichtlichen Verurteilung für die Gesamtstrafenbildung. Taten, die vor dieser Entscheidung begangen wurden, können bei erfüllten weiteren Voraussetzungen mit der früheren Strafe zusammengeführt werden; spätere Taten grundsätzlich nicht. Maßgeblich ist regelmäßig das Datum des ersten Urteils, in dem die zugrunde liegenden tatsächlichen Feststellungen letztmals geprüft werden konnten. Die Zäsur…

  • Rechtsbeugung

    Rechtsbeugung ist die vorsätzliche elementare Verletzung von Recht und Gesetz durch einen Richter, Amtsträger oder Schiedsrichter bei Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die…

  • |

    Kriegsgefangener

    Kriegsgefangener ist ein Angehöriger bestimmter Personengruppen, der in einem internationalen bewaffneten Konflikt in die Gewalt der gegnerischen Partei gerät und nach dem humanitären Völkerrecht besonderen Schutz genießt. Er darf wegen seiner bloßen rechtmäßigen Teilnahme an Feindseligkeiten grundsätzlich nicht bestraft werden, bleibt aber für Kriegsverbrechen verantwortlich. Maßgeblich sind vor allem die Dritte Genfer Konvention und ergänzende…

  • |

    Zwischenverfahren

    Zwischenverfahren ist der Abschnitt des Strafprozesses zwischen Eingang der Anklage bei Gericht und Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens. Der Begriff gehört zum Strafrecht oder Strafprozessrecht und bestimmt die Einordnung einer Tat, die Stellung eines Beteiligten oder den Ablauf des Verfahrens. Seine Voraussetzungen und Rechtsfolgen richten sich nach den einschlägigen Strafgesetzen. Rechtsprechung und Verfahrensgrundrechte prägen…

  • |

    Hausdurchsuchung

    Die Hausdurchsuchung ist die gezielte Suche staatlicher Ermittlungsorgane in Wohnungen, Geschäftsräumen oder anderen geschützten Räumen nach Personen, Beweismitteln oder Gegenständen. Sie greift in die Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 GG ein und bedarf grundsätzlich einer richterlichen Anordnung. Nur bei Gefahr im Verzug dürfen Staatsanwaltschaft oder ihre Ermittlungspersonen unter gesetzlichen Voraussetzungen handeln. Anlass, Ziel, Umfang…