Falsche uneidliche Aussage

Falsche uneidliche Aussage ist die vorsätzlich falsche Aussage eines Zeugen oder Sachverständigen vor Gericht oder einer anderen zur eidlichen Vernehmung zuständigen Stelle. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

§ 153 StGB ist ein eigenhändiges Delikt. Falsch ist eine Aussage, soweit ihr Inhalt nicht mit der objektiven Wirklichkeit übereinstimmt; der Täter muss dies erkennen.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Ein Zeuge schildert vor Gericht bewusst einen erfundenen Ablauf, ohne vereidigt zu werden.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Falsche uneidliche Aussage?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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