Ehrdelikte

Ehrdelikte sind Straftaten, die den persönlichen Achtungsanspruch eines Menschen gegen beleidigende Äußerungen und ehrenrührige Tatsachenbehauptungen schützen. Der Begriff gehört zum Strafrecht und dient dem Schutz bestimmter individueller oder allgemeiner Rechtsgüter. Für eine Strafbarkeit müssen die gesetzlichen objektiven und subjektiven Voraussetzungen sowie grundsätzlich Rechtswidrigkeit und Schuld vorliegen. Maßgeblich sind die einschlägigen Strafgesetze und ihre Auslegung durch die Rechtsprechung. Versuch, Beteiligung und Konkurrenzen können zusätzlich zu prüfen sein.

Rechtliche Bedeutung

Zu ihnen gehören insbesondere Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung. Entscheidend ist die Abgrenzung von Werturteil und Tatsachenbehauptung; häufig ist ein Strafantrag erforderlich.

Voraussetzungen und Folgen

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Beispiel

Eine bewusst unwahre ehrenrührige Tatsachenbehauptung gegenüber Dritten kann eine Verleumdung darstellen.

Häufige Fragen

Welche Voraussetzungen hat Ehrdelikte?

Entscheidend sind die Merkmale der einschlägigen Strafvorschrift sowie Vorsatz oder eine ausdrücklich geregelte Fahrlässigkeit, Rechtswidrigkeit und Schuld.

Welche Rechtsfolge droht?

Die mögliche Strafe richtet sich nach dem gesetzlichen Strafrahmen, der konkreten Tatgestaltung und den allgemeinen Regeln der Strafzumessung.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Strafantrag, Tateinheit, Vorsatz

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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