Bewährungsweisung

Eine Bewährungsweisung ist eine gerichtliche Anordnung, die dem Verurteilten während der Bewährungszeit ein bestimmtes Verhalten vorgibt. Weisungen sollen helfen, ein straffreies Leben zu führen und Risiken weiterer Straftaten zu vermindern. Möglich sind etwa Meldepflichten, Kontaktverbote, Therapieanweisungen oder Vorgaben zu Aufenthalt und Ausbildung. Die Weisung darf keine unzumutbaren Anforderungen stellen und muss hinreichend bestimmt sowie verhältnismäßig sein.

Rechtliche Einordnung

Im Erwachsenenstrafrecht regelt § 56c StGB Weisungen; im Jugendstrafrecht gelten ergänzende und besondere Vorschriften des JGG.

Voraussetzungen und Folgen

Verstöße führen nicht automatisch zum Widerruf. Das Gericht würdigt Schwere, Häufigkeit, Verschulden und die weitere Prognose.

Beispiel

Ein wegen Körperverletzung Verurteilter erhält die Weisung, an einem Anti-Gewalt-Training teilzunehmen und den Kontakt zum Opfer zu unterlassen.

Häufige Fragen

Wo ist Bewährungsweisung geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

Ähnliche Beiträge

  • Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens

    Die Zumutbarkeit normgemäßen Verhaltens bezeichnet die strafrechtliche Grenze, nach der eine rechtlich gebotene Handlung dem Täter unter den konkreten Umständen persönlich abverlangt werden kann. Sie ist besonders beim Unterlassungsdelikt bedeutsam: Selbst ein Garant muss einen Erfolg nur durch Maßnahmen abwenden, deren Vornahme ihm nach Abwägung der bedrohten Rechtsgüter, der eigenen Gefahren und der verfügbaren Handlungsalternativen…

  • Freiwilligkeit des Rücktritts

    Freiwilligkeit des Rücktritts bedeutet, dass der Täter die weitere Tatausführung oder den Erfolgseintritt aus autonomen Motiven verhindert und nicht durch eine aus seiner Sicht zwingende äußere Lage dazu gezwungen wird. Ethisch billigenswerte Beweggründe sind nicht erforderlich. Entscheidend ist, ob der Täter noch Herr seiner Entschlüsse bleibt. Furcht vor Entdeckung schließt Freiwilligkeit daher nicht automatisch aus,…

  • Sachbeschädigung

    Sachbeschädigung nach § 303 StGB begeht, wer vorsätzlich und rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder zerstört. Erfasst ist außerdem die unbefugte, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehende Veränderung ihres Erscheinungsbildes. Beschädigen bedeutet eine nicht unerhebliche Substanzverletzung oder Beeinträchtigung der bestimmungsgemäßen Brauchbarkeit; Zerstören deren vollständige Aufhebung. Der Versuch ist strafbar. Die Verfolgung setzt grundsätzlich einen…

  • |

    Schuldfähigkeit

    Schuldfähigkeit ist die Fähigkeit, das Unrecht einer Tat einzusehen und nach dieser Einsicht zu handeln. Fehlt sie, kann dem Täter die rechtswidrige Tat strafrechtlich nicht als Schuld vorgeworfen werden. Gesetzliche Grundlagen Kinder unter 14 Jahren sind nach § 19 StGB schuldunfähig. Bei seelischen Störungen kann die Schuldfähigkeit nach § 20 StGB ausgeschlossen oder nach §…

  • |

    Ablehnung eines Beweisantrags

    Die Ablehnung eines Beweisantrags ist die gerichtliche Entscheidung, eine beantragte Beweiserhebung in der strafrechtlichen Hauptverhandlung nicht durchzuführen. Sie ist nur aus gesetzlich anerkannten Gründen zulässig, etwa weil die Tatsache unerheblich, bereits erwiesen, offenkundig oder das Beweismittel völlig ungeeignet beziehungsweise unerreichbar ist. Das Gericht muss seine Entscheidung grundsätzlich durch begründeten Beschluss bekannt geben. Die Begründung soll…

  • Organisationsherrschaft

    Organisationsherrschaft ist eine Fallgruppe mittelbarer Täterschaft, bei der ein Hintermann Straftaten durch einen hierarchisch organisierten Machtapparat steuert. Seine Tatherrschaft beruht darauf, dass angeordnete Taten regelmäßig ausgeführt werden und einzelne unmittelbare Täter innerhalb der Organisation austauschbar sind. Die Figur wurde vor allem für staatliche oder kriminelle Machtapparate entwickelt. Ihre Anwendung in rechtmäßig organisierten Unternehmen ist wegen…