Jugendgerichtsgesetz (JGG)

Das Jugendgerichtsgesetz, abgekürzt JGG, regelt das materielle Jugendstrafrecht, das Jugendstrafverfahren und wesentliche Fragen der Vollstreckung. Es gilt für Jugendliche und unter bestimmten Voraussetzungen auch für Heranwachsende. Anders als das allgemeine Strafrecht stellt es den Erziehungsgedanken besonders heraus und kennt mit Erziehungsmaßregeln, Zuchtmitteln und Jugendstrafe ein eigenes Rechtsfolgensystem. Ergänzend gelten insbesondere Strafgesetzbuch und Strafprozessordnung.

Rechtliche Einordnung

Das JGG bestimmt unter anderem Verantwortlichkeit, Rechtsfolgen, Zuständigkeit der Jugendgerichte, Mitwirkung der Jugendgerichtshilfe und Besonderheiten der Hauptverhandlung.

Voraussetzungen und Folgen

Bei Heranwachsenden wird Jugendstrafrecht angewandt, wenn Reifeverzögerung oder eine typische Jugendverfehlung vorliegt.

Beispiel

Bei einem 19-jährigen Beschuldigten prüft das Gericht anhand seiner Entwicklung und der Tatart, ob nach dem JGG oder nach allgemeinem Strafrecht zu entscheiden ist.

Häufige Fragen

Wo ist Jugendgerichtsgesetz (JGG) geregelt?

Maßgeblich sind die jeweils genannten Vorschriften des Strafgesetzbuchs, des Jugendgerichtsgesetzes oder des Bundeszentralregistergesetzes sowie die dazu entwickelten Grundsätze der Rechtsprechung.

Ist stets eine Einzelfallprüfung erforderlich?

Ja. Voraussetzungen und Rechtsfolgen hängen regelmäßig von Tat, Person, Verfahrenslage und den gesetzlichen Besonderheiten des Einzelfalls ab.

Verwandte Begriffe

Strafrecht, Jugendstrafrecht, Strafe, Strafzumessung

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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