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Repressalie

Eine Repressalie ist eine an sich völkerrechtswidrige Zwangsmaßnahme, mit der ein Staat auf einen vorausgegangenen Völkerrechtsverstoß eines anderen Staates reagiert. Im modernen Recht wird für zulässige Reaktionen überwiegend der Begriff Gegenmaßnahme verwendet. Bewaffnete Repressalien sind wegen des Gewaltverbots grundsätzlich unzulässig. Im humanitären Völkerrecht bestehen zusätzliche, weitreichende Verbote, insbesondere zum Schutz von Zivilpersonen, Verwundeten, Gefangenen und bestimmten Kulturgütern.

Rechtliche Bedeutung

Historisch sollten Repressalien einen Rechtsverletzer zur Rückkehr zu rechtmäßigem Verhalten bewegen. Heute sind Gegenmaßnahmen nur unter strengen Voraussetzungen zulässig und dürfen insbesondere keine Gewalt anwenden oder fundamentale Menschenrechte beeinträchtigen.

Voraussetzungen und Rechtsfolgen

Erforderlich sind regelmäßig ein zurechenbarer Pflichtverstoß, eine vorherige Aufforderung zur Abhilfe, Verhältnismäßigkeit und ein auf Beendigung oder Wiedergutmachung gerichteter Zweck. Strafende Vergeltung genügt nicht.

Beispiel

Ein Staat beschlagnahmt ohne Rechtsgrund Eigentum eines anderen Staates. Der betroffene Staat setzt daraufhin vorübergehend eine eigene vertragliche Leistung aus, ohne Gewalt anzuwenden.

Häufige Fragen

Sind militärische Repressalien erlaubt?

Grundsätzlich nein, weil das Gewaltverbot bewaffnete Vergeltungsmaßnahmen ausschließt.

Ist eine Repressalie dasselbe wie Retorsion?

Nein. Eine Retorsion ist unfreundlich, aber für sich genommen rechtmäßig.

Darf eine Maßnahme bestrafen?

Gegenmaßnahmen dienen der Rechtsdurchsetzung, nicht einer reinen Bestrafung.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Gegenmaßnahme, Retorsion, Gewaltverbot, Staatenverantwortlichkeit.

Vertiefend: UN-Kommission zum Recht der Staatenverantwortlichkeit.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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