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Fiktives Einkommen

Fiktives Einkommen ist ein unterhaltsrechtlich zugerechneter Verdienst, den eine Person tatsächlich nicht erzielt, bei zumutbarer und hinreichender Anstrengung aber erzielen könnte. Die Zurechnung setzt regelmäßig eine verletzte Erwerbsobliegenheit und eine reale Beschäftigungschance voraus. Sie kann Unterhaltsberechtigte ebenso wie Unterhaltspflichtige betreffen. Das Gericht darf nicht schematisch auf frühere Verdienste abstellen, sondern muss Ausbildung, Gesundheit, Betreuungslage, Arbeitsmarkt und ernsthafte Bewerbungsbemühungen würdigen.

Rechtliche Bedeutung

Die Fiktion verhindert, dass Unterhaltsansprüche durch freiwillige Einkommensminderung vereitelt oder unnötig erhöht werden. Sie darf die tatsächliche Leistungsfähigkeit nicht unrealistisch überdehnen.

Voraussetzungen und Folgen

Neben fiktivem Arbeitslohn können unter Umständen vermeidbare Wohnkosten oder erzielbare Vermögenserträge berücksichtigt werden. Grundlage bleibt eine konkrete Zumutbarkeitsprüfung.

Beispiel

Ein qualifizierter Unterhaltspflichtiger arbeitet ohne nachvollziehbaren Grund nur wenige Stunden, obwohl eine Vollzeitstelle erreichbar wäre. Das Gericht kann ein höheres Einkommen zurechnen.

Häufige Fragen

Genügt theoretische Arbeitsfähigkeit?

Nein. Es muss auch eine reale Erwerbschance bestehen.

Sind Bewerbungen entscheidend?

Ja. Zahl, Qualität und Ernsthaftigkeit können die Erwerbsbemühungen belegen.

Kann Berechtigten Einkommen zugerechnet werden?

Ja, wenn sie eine zumutbare Erwerbstätigkeit unterlassen.

Weiterführende Hinweise

Verwandte Begriffe sind Selbstbehalt, Trennungsunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Getrenntleben.

Vertiefend: Infoportal Familienrecht.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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