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Zwischenurteil

Zwischenurteil ist eine gerichtliche Entscheidung über eine einzelne, vorgreifliche Streitfrage, ohne den gesamten Rechtsstreit abschließend zu erledigen. Die Zivilprozessordnung unterscheidet insbesondere Zwischenurteile über die Zulässigkeit der Klage und andere Zwischenstreitigkeiten. Nur gesetzlich vorgesehene Zwischenurteile sind selbständig anfechtbar; andere können regelmäßig erst zusammen mit dem Endurteil überprüft werden. Die Entscheidung bindet das Gericht im weiteren Verfahren, soweit die betreffende Frage abschließend geklärt worden ist.

Rechtliche Bedeutung

Es strukturiert komplexe Verfahren, indem eine entscheidungserhebliche Vorfrage vor der Hauptsache geklärt wird.

Voraussetzungen und Folgen

Ein Zwischenurteil setzt eine abgrenzbare, entscheidungsreife Vorfrage voraus. Die jeweilige Vorschrift bestimmt Wirkung und selbständige Anfechtbarkeit.

Beispiel

Der Beklagte bestreitet die internationale Zuständigkeit. Das Gericht bejaht zunächst durch Zwischenurteil die Zulässigkeit der Klage und verhandelt danach über den Anspruch.

Häufige Fragen

Beendet es den Prozess?

Nein. Das Verfahren über die noch offenen Fragen wird fortgesetzt.

Ist es immer anfechtbar?

Nein. Eine selbständige Anfechtung besteht nur, soweit das Gesetz sie vorsieht.

Bindet die Entscheidung später?

Ja, soweit die entschiedene Vorfrage innerhalb des Verfahrens verbindlich geklärt ist.

Weiterführende Hinweise

Siehe auch Prozessvoraussetzungen, Zulässigkeit einer Klage, Rechtshängigkeit, Klageantrag und Begründetheit einer Klage. Vertiefend: Zivilrecht FAQ und gesetzliche Grundlage.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung.

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